Hallo zusammen - meine Frage:
Angenommen man erbt eine Geldsumme auf einem Girokonto und ein Grundstück. Welches Datum ist jeweils entscheidend bzgl. des Einganges vom Bafög-Antrag beim Amt?
Fall 1. Wenn Geld von einem Konto geerbt wird?
Tod des Erblassers oder Tag an dem das Amtsgericht einen Erbschein ausstellt, mit welchem erst der Zugriff/Abhebungen vom Konto möglich sind? Davor keine Abhebungen/Besitz des Geldes möglich.
Fall 2. Wie verhält es sich bei Grundstücken?
Tag des Todes vom Erblasser oder Tag der Berichtigung des Grundbuches und damit Übergang des Grundstückes?
Vielen Dank.