Barfög

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  • Hallo ,

    ich hätte da mal eine Nachfrage.Mein Mann zahlt seid Jahren unterhalt.Sein Sohn jetzt 27 Jahre macht oder möchte noch den Master machen .Nach seinen Aussagen bekommt er ca. 400 € barfög (leider bekommen wir keine genauen angaben).Jetzt wollten wir mal den Bewilligungs Bescheid von 2019 einsehen das wird uns verweigert.Da wir einfach mal sehen wollten was wir über haupt an Unterhalt zu zahlen haben.Er bekommt seid Jahren 350 €. Wie genau kann ich als Elternteil den Unterhalt berechnen ,ich weiss auch nicht was seine Ex Frau an unterhalt zahlt.Leider wird uns alles vorenthalten.

    Kann mir da jemand weiter helfen?

    Er Wohnt mit seinem Freund zusammen und hat auch einen neben job wo er 380 € bekommt.

    MfG

  • Hallo,


    wenn der Sohn keine Auskunft über sein Einkommen gibt, kann dein Mann die Unterhaltszahlungen einstellen. Evtl. den Sohn vorher nochmal schriftlich auf seine Auskunftspflicht hinweisen und mit Fristsetzung bitten, dieser nachzukommen.

    Gibt es einen Unterhaltstitel, müsste dieser vorher geändert werden.


    Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen (§ 1605 Abs. 1 BGB).


    Zitat

    Wie genau kann ich als Elternteil den Unterhalt berechnen ,ich weiss auch nicht was seine Ex Frau an unterhalt zahlt.


    Gar nicht. Um den Unterhalt berechnen zu können, benötigt man Auskunft über das Einkommen aller Beteiligten. Daher ist es auch Aufgabe des volljährigen Kindes den Unterhalt auszurechnen und mit den entsprechenden Nachweisen bei seinen Eltern einzufordern.

    Wenn der Sohn dies nicht macht, könnt ihr euch entspannt zurücklehnen.

    Der Sohn möchte etwas von seinem Vater, nicht umgekehrt.


    Der Gesamtunterhaltsbedarf des Sohnes liegt bei 860 € plus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (vgl. Anm. 7 und 9 zur Düsseldorfer Tabelle). Darauf wird das BAföG, das Einkommen aus dem Nebenjob (ggf. nur anteilig) sowie sonstiges Einkommen des Sohnes anzurechnen. Der Rest wäre von beiden Elternteile im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit zu zahlen.


    Zitat

    Er bekommt seid Jahren 350 €.


    Wer hat dies wann festgesetzt?


    VG


    PS: Der Vater kann die Unterhaltszahlungen an den Sohn nach § 33a EStG steuerlich geltend machen. Auch hierzu benötigt er die Auskunft des Sohnes über dessen Einkommen sowie darüber, wer noch Unterhaltszahlungen leistet.

  • die 350 haben wir freiwillig bezahlt . Doch jetzt ist es an der Zeit das er mal wieder auf dem Teppisch kommt.

    Der Unterhalts Bedarf steht auf 860 für studenten

    Wie wird das alles mit unterhalt und bafög berechnet?

    Beispielsweise. Ehemann verdient 2000 Brutto

    Ex eventuell 1600

    In welchen Schritten muss ich rechnen

  • Zitat

    Steht in einem Bewilligungs Bescheid drin was Eltern an unterhalt zahlen müssen?


    Nein, auch wenn es ein weit verbreiteter Irrtum ist.


    Der zu zahlende Unterhalt wird allein aufgrund der familienrechtlichen Berechnung ermittelt. Die ausgewiesenen Unterhaltsbeträge im BAföG-Bescheid sind nicht relevant.


    Man kann die beiden Berechnungen nicht miteinander vergleichen.

    In der BAföG-Berechnung wird das Einkommen der Eltern vom vorletzten Jahr berücksichtigt, während es bei der Unterhaltsberechnung auf ihr aktuelles Einkommen ankommt. Die Bedarfssätze sind unterschiedlich. Die Einkommensfreibeträge der Eltern beim BAföG entsprechen nicht ihrem unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt. Das Einkommen des Studenten wird beim BAföG anders angerechnet, als beim Unterhalt. usw.


    Zitat

    In welchen Schritten muss ich rechnen


    Das ist Aufgabe des Sohnes.

    Das Bruttoeinkommen allein reicht für die Unterhaltsberechnung nicht aus.

    Auch der BAföG-Bescheid wird euch hier nicht weiterhelfen (siehe oben).


    Bei der Unterhaltsberechnung spielen neben dem Einkommen auch andere Unterhaltsverpflichtungen eine Rolle (weitere Kinder, neuer Partner etc).


    Nur als Hinweis: Es gibt keine rechtliche Grundlage, warum dein Stiefsohn oder dessen Mutter dir Auskünfte geben sollten. Auch dein Mann darf sie, ohne Zustimmung der beiden, nicht einfach an dich weitergeben.