Hi,
ich ziehe nächste Woche in eine WG und habe vor, Wohngeld zu beantragen.
Beim Durchschauen des Wohngeldantrags ist nun folgende Frage bei mir aufgetaucht: Inwiefern muss ich Angaben zu meinen zwei Mitbewohnerinnen machen?
Unter wohngeld.org findet man folgende Information: "
Gerade Studenten bilden oft Wohngemeinschaften, um sich die Miete während des Studiums zu teilen. In Bezug auf Wohngeld liegt hier der Fall vor, dass es sich nicht um Haushaltsangehörige im Sinne des WoGG handelt, wenn die Wohngemeinschaft nicht aus Familienmitgliedern und nahen Angehörigen besteht.
Daher wird jeder Student einer Wohngemeinschaft als eigener Haushalt angesehen"
Wenn ich (als Nicht-Studentin, aber Bewohnerin einer WG) mein eigener Haushalt bin, entfallen in meinem Antrag dann die Angaben zu den Personen, mit denen ich mir Wohnraum teile und die Angaben zu dem Einkommen u.Ä. der zum Haushalt zählenden Personen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, danke!