Schüler Bafög Fos ohne Ausbildung

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  • Hallo zusammen :)


    vielleicht kann mir jemand helfen.

    Zu mir ich bin 27 wohne seit ich 18 bin nicht mehr bei meinen Eltern. Habe 9 Jahre gearbeitet - ein Teil in Teilzeit und seit 2016 in Vollzeit. Keine Ausbildung. Abschluss Mittlere Reife.


    Im Jahr 2016 hatte ich bereits beim Besuch der Fachoberschule Sozialwesen (ohne Ausbildung) - Alternativ, da ich die Aufnahmeprüfung auf die Kunst FOS nicht bestand, den Bafög Antrag eingesendet und dieser wurde abgelehnt, da eine Schule in der Nähe meines Elternhaus liegt. Damals musste ich aus diesem Grund die Schule abbrechen und hatte mich aufgrund des fehlenden Bafög verschuldet.


    Nun versuche ich erneut mein Abitur nachzuholen über eine Fachoberschule Kunst (ohne Ausbildung) ab September 2020. Nun zu meinen Fragen: Da ich aufgrund der Arbeit die Möglichkeit habe das elternunabhängig Bafög zu beantragen - wird beim Elternunabhängigen Bafög der Wohnort der Eltern berücksichtigt und könnte dadurch nochmals zum ablehnen des Antrages führen?

    Habe ich Alternativ die Möglichkeit die Schule mit ALG2 und einem Minijob zu finanzieren? (ein Unterhalt durch Eltern wurde bereits durch meine Eltern abgelehnt auch das zurück ziehen zu meinen Eltern.


    Vielen Dank im Vorab

    Mit verzweifelten Grüßen ;(

  • Hallo,


    ich gehe davon aus, dass es sich um eine Ausbildungsstätte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG handelt. In diesem Fall würde nur Anspruch auf BAföG bestehen, wenn du die Voraussetzungen aus § 2 Abs. 1a BAföG erfüllst.


    Wenn du diese Voraussetzungen nicht erfüllst, nützt dir auch der theoretische Anspruch auf elternunabhängige Förderung nichts. Wo dem Grunde nach kein Anspruch besteht, kann auch nicht elternunabhängig gefördert werden.


    Zitat

    Habe ich Alternativ die Möglichkeit die Schule mit ALG2 und einem Minijob zu finanzieren?


    ALG II nein, Minijob ja


    Zitat

    Nun versuche ich erneut mein Abitur nachzuholen über eine Fachoberschule Kunst (ohne Ausbildung) ab September 2020.


    Wechsle in einen zumindest zweijährigen Bildungsgang, der einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt. Dieser kann nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG gefördert werden.

    Sofern du dich während deiner Erwerbstätigkeit selbst unterhalten konntest, kann elternunabhängig gefördert werden.


    VG