Ausbildung zur Erzieherin und dringender Auszug nötig

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Hallo ihr lieben,

    Ich habe da mal eine kleine Frage

    Kurz zu meiner Situation: Ich mache zurzeit eine schulische Ausbildung zur Erzieherin. Ich bin zurzeit noch im Vorkurs und verdiene nur ein kleines Taschengeld meiner Praktikumsstelle. Mein Bafög wurde wegen zu hohem verdienst meiner Mutter leider abgelehnt, die jedoch keinen Unterhalt zahlen kann, da sie ein Haus abzubezahlen hat. Kontakt zu meinem Vater habe ich keinen und ist auch nicht möglich. Nun zu meiner Frage: Aufgrund von mehreren zum Teil schwerwiegenden familiären Problemen muss ich von Zuhause ausziehen. Mein Freund und ich haben uns dazu entschieden, uns dann gemeinsam eine Wohnung zu suchen. Er befindet sich auch noch in der Ausbildung in der er dieses Jahr noch 600€ verdient und nächstes Jahr 700€. Wir beide bekommen auch noch Kindergeld von 180€.

    Meine Fragen zu dem Thema sind nun folgende:


    1.) Kann ich als Erzieherin im zweiten Lehrjahr nur das Aufstiegs BAföG beantragen oder könnte ich auch theoretisch ein elternunabhängiges Schüler BAföG beantragen? Denn mein Problem ist, dass ich bei dem Aufstiegs BAföG einen Gesamtbetrag von ca. 700 € hätte, von dem ich ja auch einen Teil zurückerstatten muss und somit jeden Monat 350€ weglegen werde. Jedoch interessiert das kein Amt, offiziell steht mir das Geld zur Verfügung und wird mir von dem Wohngeldbetrag abgezogen. Bei dem Schüler BAföG muss ich, soweit ich mich informiert habe, nicht zurückerstatten und mir steht das Geld vollkommen zur Verfügung, was ein klarer Vorteil für mich wäre.

    2.) Gibt es noch weitere Möglichkeiten Gelder zu beantragen?


    Dankeschön im Voraus <3:!:

  • Hallo,


    1. Wenn du ausziehst, erhöht sich dein BAföG-Bedarf. Je nachdem wie hoch das Einkommen deiner Mutter ist, würdest du dann evtl. doch etwas BAföG erhalten.

    2. Wenn deine Eltern keinen Unterhalt zahlen, kannst du Vorausleistung beantragen.

    Das für dich gezahlte Kindergeld wird vom BAföG-Amt auf die Vorausleistung angerechnet.

    Geh davon aus, dass das BAföG-Amt, sich das vorausgeleistete Geld von deinen Eltern zurückholen wird.

    Lies dir daher den Link gut durch und wäge dann ab.

    Aber wenn ohnehin "schwerwiegende familiäre Probleme" bestehen, kann ein Antrag auf Vorausleistung, und die damit verbundene Forderung des BAföG-Amtes an deine Mutter, wohl nicht mehr viel kaputt machen.


    Eine Alternative wäre Aufstiegs-BAföG, mit dem dir bereits bekannten Nachteil, dass ein Teil als Darlehen gezahlt wird.

    Anspruch auf elternunabhängiges BAföG bestünde nur, wenn du nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig warst (§ 11 Abs. 3 Nr. 3 BAföG). Ich denke, dass können wir hier ausschließen.


    Leitet deine Mutter nach deinem Auszug (!) das Kindergeld (204 €!) nicht an dich weiter, kannst du bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen.


    Zitat

    Gibt es noch weitere Möglichkeiten Gelder zu beantragen?


    Dein Freund kann, abhängig vom Einkommen seiner Eltern, nach dem Auszug Berufsausbildungsbeihilfe beantragen oder Unterhalt fordern.


    Anspruch auf Wohngeld bestünde nur im Zusammenhang mit Aufstiegs-BAföG. Bekommst du Schüler-BAföG (ggf. als Vorausleistung) und dein Freund Berufsausbildungsbeihilfe seit ihr vom Wohngeld ausgeschlossen.


    Weitere Möglichkeiten gibt es nicht.


    Wobei 700 € + 2 x 204 € Kindergeld + Schüler-BAföG jetzt auch nicht gerade wenig ist.


    Zitat


    die jedoch keinen Unterhalt zahlen kann, da sie ein Haus abzubezahlen hat.


    Ganz schlechtes Argument, welches das BAföG-Amt auch nicht interessieren wird.

    Deine Mutter weiß seit über 18 Jahren, dass sie ein Kind hat und unterhaltspflichtig ist. Das hätte sie bei der Finanzierung berücksichtigen müssen.


    Viele Grüße


    Zitat

    wird mir von dem Wohngeldbetrag abgezogen.


    Diese Information ist falsch.