Folgendes Problem: Bei Freiberuflern/Selbstständigen dient als Bemessungsgrundlage beim Wohngeld bekanntlich das Ergebnis der Gewinnermittlung des Vorjahres.
Im laufenden Jahr jede Einnahme anzugeben wird nicht verlangt und wäre auch blödsinnig, zum einen weil Zahlungseingänge oft sehr unregelmäßig erfolgen, zum anderen da ja mit den Ausgaben gegengerechnet werden müsste. Stattdessen wird die auch bei Gehaltsempfängern geltende Regelung angewandt, dass das Wohngeldamt über eine Steigerung der voraussichtlichen Einnahmen (beziehungsweise des Gehalts) von mehr als 15 Prozent informiert werden müsse.
Bei der Corona-Soforthilfe handelt sich es sich um eine einmalige Zahlung, die dazu gedacht ist, Einnahmeneinbrüche zu kompensieren. Sie bezieht sich auf den geschäftlichen Bereich, wenn auch Mietzahlungen damit gedeckt werden sollen, also solche von Geschäftsräumen, nicht einer (privat) genutzten Wohnung.
Die Corona-Soforthilfe soll auch ausdrücklich nicht zur Steigerung von Einnahmen führen. Wenn sie dies täte, wäre, Ehrlichkeit des Beziehers vorausgesetzt, dies der auszahlenden Stelle mitzuteilen - wenn derlei nicht ohnehin bei einer eventuellen späteren Überprüfung herauskommen würde. So oder so würden dann entsprechende Rückzahlungen erfolgen müssen. Insofern dürfte die Corona-Soforthilfe also ohnehin keine Änderungen bei der Höhe Wohngeld bewirken können.
Muss dem Wohngeldamt also im laufenden Jahr mitgeteilt werden, wenn eine entsprechenden Zahlung erhalten wurde? Ich will da kein Fass aufmachen, wenn es sich vemeiden lässt. Der Weg vom Antrag bis zu Bewilligung war kompliziert und nervenaufreibend genug ...