Hallo,
mein Ehemann bezieht Rente aus dem Ausland, die in unseren EkSt.erklärungen mit einbezogen wird und daher in den Steuerbescheiden enthalten ist.
Muss der Rentenbetrag im Formblatt 3 trotzdem in Zeile 73 eingetragen werden oder ev auch in Zeile 67?
Ich bedanke mich für eine Rückmeldung.
Viele Grüße,
Tina