Hallo,
wir sind eine dreiköpfige Familie und fragen uns, ob wir Wohngeld berechtigt sind.
Bewohner 1: Student, erhält Bafög und Gehalt von Minijobs (also kein Anspruch)
Bewohner 2: in Elternzeit, erhält (Auf 2 Jahre gestreckt) Eltern- und Kindergeld in Höhe von insgesamt 407€, keine KV Beiträge während dem Bezug von Elterngeld
Bewohner 3: Kleinkind
Wieviel Mindesteinkommen muss Bewohner 2 bei einer Kaltmiete von 700€ (Mietstufe III) vorweisen? Wie wird das berechnet? Die Faustregel mit der Kaltmiete plus 400€ gilt hier nicht oder? Wir sind verheiratet, das Bafög und Einkommen von Bewohner 1 trägt zum gemeinsamen Lebensunterhalt (insgesamt Einkommen ca. 1.700€) bei.
Vielen Dank.