Hallo ihr Lieben.
Direkt ein paar Infos, ich bin Student und habe einen Folgeantrag gestellt.
Da dies nicht mein erster Antrag ist, weiß ich schon welche Unterlagen benötigt werden und gebe alles in Kopie fein säuberlich geordnet bei der Sachbearbeiterin ab, um meinen "Teil" so gut es geht erledigt zu haben.
Mein letzter Antrag war bewilligt bis zum 31.01.2020
Alle Unterlagen wurden vollständig am 20 Januar 2020 abgegeben.
Verdienstnachweise für die letzten 12 Monate, sprich Januar bis Dezember 2019 wurden abgegeben.
Den Verdienstnachweis (Minijob) von Januar 2020 in dem ja mein Wohngeld noch lief konnte ich ja nicht abgegeben, dies war bisher auch nicht nötig.
Bei meinem letzten Folgeantrag wurde schon eine Mietbescheinigung des Vermieters (Formular: Angaben des Vermieters zum Wohnraum abgegeben) abgegeben.
An der Miete hat sich nichts geändert, ist ja auch auf den Kontoauszügen zu sehen, an der Personenzahl auch nicht.
Nun habe ich letzte Woche ein Schreiben erhalten, mit einer Auflistung fehlender Unterlagen:
- Mietbescheinigung vom Vermieter
- Lohnabrechnung Minijob für Januar und Februar
Ist es üblich, dass ich jedes Mal erneut eine Mietbescheinigung vom Vermieter brauche? An meinen Mietverhältnissen hat sich innerhalb der letzten 6 Monate nicht geändert, weder Personenzahl noch Miethöhe. Mir ist es sehr unrecht wieder zum Vermieter zu gehen, ich habe eine Wohnung in top Lage zu einem sehr günstigen Preis, schon beim letzten Mal, als er unterschrieb, deutete er an, dass ein Mieterhöhung angebracht wäre, was natürlich gar nicht in meinem Interesse wäre. Wenn ich jetzt wieder hingehe riskiere ich, dass diese tatsächlich kommt.
Wie schon erwähnt endete meine Bewilligung am 31.01.2020 üblich ist es doch, dass die letzten 3 Monate von Kontoauszügen, Verdienstnachweisen eingereicht werden müssen, warum muss ich jetzt sogar den Februar nachweisen?
Mich stört an dieser Sache, dass sich alles wieder so lange zieht, und ich wieder zu meinem Arbeitgeber soll, welcher mir ja eigentlich schon alle Unterlagen gegeben hat. Der Arbeitgeber, lässt sich bei sowas ja auch immer Zeit...
Die Sachbearbeiterin bewilligt prinzipiell nur 6 Monate, dh. wenn ein Antrag bewilligt wurde, muss ich schon fast einen Monat später einen neuen Antrag stellen, wieder Arbeitgeber Vermieter etc. abklappern... Mir erscheint dieses Vorgehen nicht korrekt.
Gerade in Zeiten von Corona, ist es für mich dieses Vorgehen super ärgerlich.
LG Thomas