Kann das Bafög Amt vom Einkommen der Eltern etwas abziehen (nach §21 Abs. 1 Satz 2 BAföG ist scheinbar ein Ausgleich aus verschiedenen Einkunftsarten unzulässig)?
Wenn
im Einkommensteuerbescheid steht:
Die in diesem Bescheid ausgewiesenen Werte wurden unter Anwendung des sogenannten Teileinkünfteverfahrens ermittelt.
Knüpfen außensteuerliche Rechtsnormen (z.B. BAföG) an bestimmte definierte Begriffe an (z.B. "Einkünfte", "Gesamtbetrag der Einkünfte", "zu versteuerndes Einkommen"), sind die entsprechenden Werte für diese Zwecke hinsichtlich der Einkünfte
- des Ehemanns aus Gewerbebetrieb um -...... Euro
- der Ehefrau aus Gewerbebetrieb um -...... Euro
zu korrigieren.
Positive Einkunftsarten wären Veräußerungsgewinn und Rente, die negative Korrektur käme aus Gewerbebetrieb.
Danke für Informationen dazu!