Ich habe z.Z. 2 studierende Kinder (verschiedene Orte).
Bei einem wurden meine Altersvorsorgebeiträge (2200 €) voll berücksichtigt.
Beim anderen nur 1946 € . Hier war eine Anmerkung:
"Die Beiträge zur Riester-Rente Ihres Vaters wurden bis zum Höchstbetrag gern. Tz 21 .1.33 BAföGVwV in Höhe von 1.946,00 EUR berücksichtigt."
Ist das so richtig?
Gelten in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen?