Wohngeld-Bescheid / Frage zur Berechnung

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  • Hallo,

    ich habe heute meinen neuen Wohngeldbescheid, gültig ab 01.01.2020 erhalten.

    Darin wird mir ein monatliches Wohngeld in Höhe von 196 EUR bewilligt, bisher hatte ich 218 EUR erhalten.

    Ich dachte 2020 erhöht sich das Wohngeld.

    Vielleicht könnt ihr mir das kurz erklären, ich möchte das nur verstehen.


    Das Gesamteinkommen für 2019 war 6827,04 EUR Erwerbsminderungsrente, für 2020 sind es 7090,80 EUR.

    Ist das Plus von 263,76 EUR der Grund, dass es im Monat 22 EUR weniger Wohngeld gibt?


    Jahreseinkommen nach § 14 WoGG sind für 2019 - 6052,54 EUR und für 2020 - 6289,92 EUR.

    Dazu noch der Freibetrag für eine schwerbehinderte Person - 1500 EUR ergibt für 2019 ein Gesamteinkommen von 4552,54 EUR und für 2020 - 4789,92 EUR, Monatlich 2019- 379,37 EUR, 2020 - 399,16 EUR.

    Zum Erreichen des Mindesteinkommens habe ich noch mein Kindergeld.


    Die Wohnfläche beträgt 54,57 qm, Mietstufe 2.


    Im neuen Wohngeldbescheid für 2020 wurden die Kosten der zentralen Heizung mit 68,21 EUR statt mit 60,00 EUR angezogen, zusätzlich, was im alten Bescheid für 2019 nicht der Fall war, werden weitere 9,00 EUR für die Betriebskosten der zentralen Warmwasserversorgung abgezogen.

    Hat sich hier die Berechnung geändert?

    Ich zahle als Vorauszahlung für die Heizung 60,00 EIR im Monat.


    Grundmeite zahle ich 235,78 EURund Nebenkosten 43,22 EUR.



    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Viele Grüße


    jordon85

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von jordon85 ()

  • Hallo,


    ich wünsche Dir ein schönes Jahr 2020.


    Zitat

    Kann mir keiner bei der Berechnung weiterhelfen?


    Leider nicht wirklich. Deine Angaben lassen sich nicht vollständig nachvollziehen.

    Könntest du die Bescheide bitte mal anonymisiert verlinken?


    Zitat

    Dazu noch der Freibetrag für eine schwerbehinderte Person - 1500 EUR ergibt für 2019 ein Gesamteinkommen von 4552,54 EUR und für 2020 - 4789,92 EUR, Monatlich 2019- 379,37 EUR, 2020 - 399,16 EUR.


    Steht das so in deinem Wohngeldbescheid?

    Der jährliche Freibetrag für schwerbehinderte Haushaltsmitglieder hat sich ab 2020 von 1.500 € auf 1.800 € erhöht (§ 17 Nr. 1 WoGG).


    7.090,80 € abzgl. 102 € Werbungskosten = 6.988,80 € abzgl. Abzugsbetrag für KV/PV = 6.289,92 €

    abzgl. Freibetrag für Schwerbehinderte = 4.489,92 € -> 374,16 € pro Monat


    Zitat

    Ist das Plus von 263,76 EUR der Grund, dass es im Monat 22 EUR weniger Wohngeld gibt?


    Die Ursache würde ich eher darin vermuten, dass sich die zu berücksichtigende Miete verringert hat. Siehe unten.


    Zitat

    Ich zahle als Vorauszahlung für die Heizung 60,00 EIR im Monat.

    Grundmeite zahle ich 235,78 EURund Nebenkosten 43,22 EUR.

    Im neuen Wohngeldbescheid für 2020 wurden die Kosten der zentralen Heizung mit 68,21 EUR statt mit 60,00 EUR angezogen, zusätzlich, was im alten Bescheid für 2019 nicht der Fall war, werden weitere 9,00 EUR für die Betriebskosten der zentralen Warmwasserversorgung abgezogen.

     


    Stehen in deinen Wohngeldbescheide folgende Beträge?


    2019:

    Warmmiete 339 €

    abzgl. Heizkosten 60 €

    zu berücksichtigende Miete 279 €


    2020:

    Warmmiete 339 €

    abzgl. Heizkosten 68,21 €

    abzgl. Warmwasser 9 €

    zu berücksichtigende Miete 261,79 €


    Anhand der Wohngeldhöhe, habe ich allerdings andere Beträge ermittelt (siehe unten).


    Zitat
    Darin wird mir ein monatliches Wohngeld in Höhe von 196 EUR bewilligt, bisher hatte ich 218 EUR erhalten.


    Stehen in deinen Wohngeldbescheiden folgende Beträge?


    2019:

    Monatseinkommen 379,37 €
    zu berücksichtigende Miete 295 €

    Wohngeld 218 €


    2020:

    Monatseinkommen 399,16 €

    zu berücksichtigende Miete 267 €

    Wohngeld 196 €


    1. Wurden als Freibetrag für Schwerbehinderte 1.500 € oder 1.800 € abgezogen?

    2. Warum hat sich die zu berücksichtigende Miete um 28 € verringert? Heizung + Warmwasser erklären nur 17 €.


    Viele Grüße

    Theo

  • Hallo Theo,

    danke für deine Antwort.

    2019

    Monatseinkommen: 379,97 EUR

    zu berücksichtigte Miete 295,43 EUR ergab 218 EUR Wohngeld


    2020

    Monatseinkommen: 399,16 EUR

    zu berücksichtigte Miete 278,22 EUR, ergibt 196 EUR Wohngeld.


    Der Unterschied neben den etwas höheren Monatlichen Einkommen ist, das mir statt der gezahlten 60,00 EUR Vorauszahlung für Heizung, Kalt und Warmwasser 68,21 EUR plus zusätzlich 9,00 EUR für die Betriebskosten der zentralen Warmwasserversorgung abgezogen werden, das war bisher nicht der Fall, bisher wurden immer nur die 60,00 EUR die ich auch tatsächlich bezahle abgezogen.


    Bezüglich des Freibetrages steht 1.500 EUR im Bescheid, habe aber Anfang Januar einen Änderungsbescheid erhalten, dort sind 1.800 EUR berücksichtig und es ergibt sich eine Wohngeldzahlung in Höhe von 214,00 EUR, sonst ist der Bescheid von Inhalt identisch.

  • Hallo,


    bei der Ermittlung der Miete bleiben Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser außer Betracht. Ergeben sich diese Beträge nicht aus dem Mietvertrag oder entsprechenden Unterlagen, sind Pauschbeträge abzusetzen.

    Kommt nur der Abzug eines Pauschbetrages von der Miete in Betracht, so beträgt dieser:

    1. für Betriebskosten für zentrale Heizungs- und Brennstoffversorgungsanlagen oder für die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme 1,25 Euro monatlich je Quadratmeter Wohnfläche;

    2. für Betriebskosten für zentrale Warmwasserversorgungsanlagen ... für einen Bewohner 9 Euro monatlich, ...

    (§ 9 Abs. 2 WoGG i.V.m. § 6 Abs. 2 WoGV).


    Zitat

    Ich habe heute meinen neuen Wohngeldbescheid, gültig ab 01.01.2020 erhalten.

    Monatseinkommen: 399,16 EUR
    zu berücksichtigte Miete 278,22 EUR, ergibt 196 EUR Wohngeld.


    habe aber Anfang Januar einen Änderungsbescheid erhalten, dort sind 1.800 EUR berücksichtig und es ergibt sich eine Wohngeldzahlung in Höhe von 214,00 EUR, sonst ist der Bescheid von Inhalt identisch.

    Ich dachte 2020 erhöht sich das Wohngeld.


    In dem Bescheid vom Dezember 2019 (für 2020) wurde noch die Wohngeldtabelle 2019 angewendet, in dem Bescheid vom Januar 2020 die Wohngeldtabelle 2020.

    Da die Beträge ansonsten identisch sind, kannst du sehr gut erkennen, dass sich das Wohngeld 2020 grundsätzlich erhöht hat.

    Das es bei dir real 4 € weniger sind, liegt daran, dass in der Wohngeldberechnung für 2019 die zu berücksichtigenden Miete höher war.


    Zitat

    Hat sich hier die Berechnung geändert?


    Nein, das galt auch schon 2019.

    Warum bei dir 2019 die Vorauszahlung für die Heizung und 2020 die Pauschbeträge angesetzt wurden, kann dir nur die Wohngeldstelle erklären.


    Viele Grüße

  • Hallo Theo,

    besten Dank.

    Ich war auf der Wohngeldstelle und habe nachgefragt, der Grund warum nun Pauschalen und nicht mehr der tatsächlich gezahlte Abschlag berücksichtigt werden ist, dass in den 60 EUR bei mir Heizung, Kalt und Warmwasser enthalten ist und der Vermieter diese 60 EUR nicht weiter aufschlüsseln kann.

    Scheinbar gab es eine Äderung in den Richtlinien.