Schülerbeihilfe nach 2 abgebrochenen geförderten Studiengängen?

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Hallo Zusammen,

    ein Familienmitglied(mit Studierender verheiratet) hat nach zwei angefangenen Studiengängen erkannt, dass Studieren nicht der richtige Weg ist, hat aber das BaföG ausgeschöpft. Nun, nach mehreren Jahren jobben, macht es eine schulische Ausbildung. Leider wollen die Behörden keinerlei finanzielle Unterstützung gewähren. Andererseits ist es nicht erlaubt, über 450€ hinaus zu arbeiten. Nun ist das Ersparte dem Ende zugegangen und die Not ist groß. Wer weiss Rat?

    Herzlichst Leonie

  • Hallo,


    der Beitrag enthält leider keine verwertbare Fakten.


    Zitat

    Andererseits ist es nicht erlaubt, über 450€ hinaus zu arbeiten.


    Sagt wer?


    Zitat

    Leider wollen die Behörden keinerlei finanzielle Unterstützung gewähren.


    Was wurde bisher beantragt? Mit welcher Bergündung wurden die Leistungen abgelehnt?


    Sofern er und seine Frau die Mindesteinkommensgrenze erreichen, könnten sie Wohngeld beantragen.

    Wie alt sind beide?

    Welches Einkommen hat er und wieviel?

    Welches Einkommen hat sie und wieviel?

    Wie hoch sind Kaltmiete, Neben- und Heizkosten?


    Zitat

    macht es eine schulische Ausbildung.


    Welche Ausbildung konkret, welche Schule?


    VG

  • Also, mein Sohn (26)macht eine Ausbildung zum Erzieher(schulisch) meine Schwiegertochter(24) studiert an einer FH. BaföG wurde bei beiden wegen Überschreitung der Förderungszeiten abgelehnt. Beide haben schon abgebrochene Studien hinter sich und wollen jetzt, nach mehreren Jahren, neu durchstarten. Wohngeld wurde beantragt, aber es gibt keine Rückmeldung bisher. Beide verdienen jetzt auf 450€ Basis und nicht mehr, weil er sonst die Krankenversicherung selbstständig tragen muss.Sowohl Studium als auch Schule sind Vollzeit. Die Miete betragt 439€ kalt plus ca. 120 € NK.

    Danke Theo :)

  • Hallo,


    die beiden haben folgende Möglichkeiten ihre Ausbildung zu finanzieren:


    meine Schwiegertochter(24) studiert an einer FH.

    Beide verdienen jetzt auf 450€ Basis


    - Kindergeld (bis zum 25. Geburtstag)

    - Unterhalt von den Eltern

    - Kfw-Studienkredit


    Zitat

    mein Sohn (26)macht eine Ausbildung zum Erzieher(schulisch)

    Beide verdienen jetzt auf 450€ Basis


    - Aufstiegs-BAföG


    Gemeinsam können Sie zusätzlich Wohngeld beantragen, wenn sie die Mindesteinkommensgrenze (2 x 389 € + Miete + ggf. KV/PV-Beitrag) erreichen.


    Zitat

    weil er sonst die Krankenversicherung selbstständig tragen muss.


    Ähm ... die müsste er eigentlich jetzt schon selbst tragen. Wie ist dein Sohn derzeit krankenversichert?

    Mit 26 ist eine Familienversicherung über die Eltern nicht mehr möglich. Da seine Frau vermutlich über ihre Eltern familienversichert ist, kann er auch nicht über sie versichert sein.


    VG