Adresse während der Ausbildung noch unbekannt

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  • Hallo

    Ich besuche aktuell eine Abendschule, im 2. Semster. Zum nächsten Semester, also zum 3. werde ich in ein anderes Bundesland ziehen und dort auf einer anderen Abendschule weiter machen. Bafög-Anspruch besteht ebenfalls ab dem 3.Semester. (3. Semester beginnt im Februar)

    Nun möchte ich Mitte Dezember den Bafög Antrag stellen, wobei sich ein Problem ergibt;

    Im Antrag muss ich neben der aktuellen Adresse auch die Adresse während der Ausbildung angeben. Diese ist mir aber noch nicht bekannt, und wie ich den Wohnungsmarkt einschätze ist sie das auch Mitte Dezember noch nicht.

    Meine aktuelle Adresse stehen zu lassen funktioniert nicht, da sie sich ja in einem anderen Bundesland befindet.

    Jetzt ist es so, dass ich wenn ich bis zum Semesterbeginn noch nichts gefunden habe, ich auf jeden Fall zur Untermiete bei einem Bekannten wohnen kann.

    Macht es Sinn vorerst diese Adresse anzugeben und dann sobald ich eine Wohnung gefunden habe die neue Adresse? Oder ein Vermerk in den Antrag, dass ich noch auf Wohnungssuche bin?

    Habe schon überlegt mit dem Antrag so lange zu warten, aber ohne Bafög Bescheid wird die Wohnungssuche ja noch mehr erschwert.

    Noch etwas; durch den Schulwechsel kann ich zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Schulbescheinigung vorlegen. Wäre es ausreichend wenn ich dem BafögAmt vorläufig ein Annahmeschreiben mit allen relevanten Informationen vorlege und die Schulbescheinigung nachreiche?


    Über ein paar Ratschläge würde ich mich freuen

    Liebe Grüße

  • Hej,


    nur schon mal vorweg .... ohne Formblatt 2 kann und darf das Amt nicht arbeiten. Das F2 darf die Schule aber erst ausstellen, wenn es wirklich losgegangen ist.

    Mit einem Annahmeschreiben wird das Amt keine Förderung aufnehmen.

    Du wirst zum Start des 3. Semesters wohl erst mal gar nichts erhalten und vor allem keinen Bescheid in Händen halten, der frühzeitig vor Beginn zur Wohnungssuche vorgezeigt werden kann.


    Schreibe in den Antrag rein, dass der Umzug zum ...... geplant ist, Adresse teilst du dann mit. Und dann kannst du immer noch die Adresse angeben, wo du zur Untermiete unterkommst, wenn du vorher nichts anderes gefunden hast.


    LG

  • Hallo Sandy!

    Ich habe schon beim BafögAmt angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich trotzdem schonmal den Antrag stellen soll und die Schulbescheinigung nachreichen kann.

    Bewilligt wird es dann trotzdem noch nicht, da hast du recht. (Hab wohl etwas unüberlegt drauf los getippt)


    Mit der aktuellen Adresse Ist aber ein anderes Amt zuständig. ich bezweifle, dass dich das BafögAmt damit zufrieden gibt, dass ich „vielleicht“ (also nicht nachweislich) eine Adresse in deren Zuständigkeitsbereich haben werde

  • Hallo,


    dein "Problem" ist eigentlich keins und für die BAföG-Ämter Alltag.

    Im Antrag heißt es "Anschrift der Unterkunft während der Ausbildung (soweit bereits bekannt)".


    Du hast zwei Möglichkeiten:


    1. Du stellst den Antrag vorab und schreibst rein, dass ein Umzug geplant ist. Schulbescheinigung und neue Adresse reichst du nach.

    2. Du wartest mit dem Antrag bis zum Schulbeginn.


    Fraglich, ob dein Antrag bei Variante 1 schneller bearbeitet wird. Ohne Formblatt 2 kein BAföG-Bescheid.


    LG