Plötzlich Bescheid vom Bundesverwaltungsamt - Ratenbetrag erhöht

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  • Guten Tag,

    ist das normal? Ich habe plötzlich vom Bundesverwaltungsamt einen bösen Brief

    bekommen, in dem es heißt, ich soll ab April oder so nächsten Jahres 130 € anstatt

    105 € monatlich zurückzahlen. Die wissen doch aber überhaupt nicht, ob ich über-

    haupt zurückzahlen kann, Warum dann dieser böse Brief?

    Außerdem kann ich Widerspruch einlegen! Verstehe ich nicht. Gegen was soll ich

    Widerspruch einlegen? Hat der einen Sinn?

  • Hallo,


    weil ich in der Regel (oder eigentlich immer) ein zusätzliches Schriftstück mitgeschickt

    bekommen habe, in dem zum Ablauf der Befreiungsfrist etwas steht und zumindest ein

    Hinweis dazu, dass ich bei Bedarf einen Antrag auf Befreiung stellen darf.

    Außerdem stand da im aktuellen Brief etwas in der Art, dass die Rate auch deswegen erhöht

    worden ist, weil irgendeine andere Frist zur Rückzahlung bald abläuft.

    Außerdem steht da was von Widerspruch einlegen.

    So einen komischen Bescheid habe ich noch nie gehabt.

    Außerdem steht auf der Seite des Amtes dieser Satz:

    Sofern Sie sich bereits in der Rückzahlung Ihres Darlehens befinden, erhalten Sie ab Oktober 2019 einen Änderungsbescheid mit den für Sie relevanten Informationen.

    Diesen Bescheid habe ich nämlich bekommen, aber ich befinde mich nicht in der Rückzahlungsphase!



    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Bubble () aus folgendem Grund: Ergänzung gefunden

  • Zitat

    So einen komischen Bescheid habe ich noch nie gehabt.


    Hallo,


    aufgrund der Gesetzesänderung erhalten in diesen Tage alle, die ein BAföG-Darlehen erhalten haben, einen solchen Änderungsbescheid.


    Zitat

    Außerdem stand da im aktuellen Brief etwas in der Art, dass die Rate auch deswegen erhöht worden ist, weil irgendeine andere Frist zur Rückzahlung bald abläuft.


    Schau mal hier:

    https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung-freistellung-ende.php#ende-der-rueckzahlung



    Wie passt dies zusammen?

    Zitat

    aber ich befinde mich nicht in der Rückzahlungsphase!

    Zitat

    weil ich in der Regel (oder eigentlich immer) ein zusätzliches Schriftstück mitgeschickt bekommen habe, in dem zum Ablauf der Befreiungsfrist etwas steht und zumindest ein Hinweis dazu, dass ich bei Bedarf einen Antrag auf Befreiung stellen darf.

    Die Rückzahlungsphase beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.

    Wenn du diesen Zeitpunkt noch nicht erreicht hast, warum stellst du dann regelmäßig Freistellungsanträge?


    Zitat

    einen bösen Brief


    ???


    VG