Hallo zusammen,
unser Sohn ist 19, bekommt Schüler-Bafög und wohnt noch zu Hause.
Für die Dauer seines Praktikums (knapp 3 Monate) wurde ein erhöhter Bedarf bewilligt, da er in dieser Zeit bei Bekannten wohnen muss - die Arbeitsstelle ist zu weit weg zum pendeln.
Müssen wir ihm für diese Zeit zusätzlich sein Kindergeld auszahlen, da wir ihn ja nicht zu Hause haben?