AFBG, Wohngeld und Kinderzuschlag

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  • Hallo zusammen,

    ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Die Frau arbeitet in Teilzeit.

    Ich habe vor ein paar Monate, Wohngeld und Kinderzuschlag beantragt.

    Kurze Zeit später habe ich mich entschieden in Vollzeit eine Technikerschule zu besuchen und habe hierfür auch noch Aufstiegs-BAföG beantragt. Wer Studentenbafög oder Schülerbafög erhält, wird vom Wohngeld ausgeschlossen. Das gilt aber nicht für AFBG.

    Sollte AFBG bewilligt werden, dann teile ich das natürlich mit. Die Frage die ich mir stelle ist nur, ob mein Darlehnanteil zur Berechnung von Wohngeld und KiZ hinzugezogen werden darf?


    Danke

  • Sollte AFBG bewilligt werden, dann teile ich das natürlich mit. Die Frage die ich mir stelle ist nur, ob mein Darlehnanteil zur Berechnung von Wohngeld und KiZ hinzugezogen werden darf.

    Hallo,

    beim Wohngeld werden nur 50% des BAföG-Anteiles angerechnet, der als Zuschuss gewährt wird. Der Darlehensanteil wird gar nicht angerechnet.

    Wie es beim Kinderzuschlag ist, kann ich dir aber leider nicht sagen. Ich geh mal davon aus, dass hier auch nicht der Darlehensanteil angerechnet wird, aber ich weiß es nicht genau.

    Gruß, Simone

  • Hallo.

    Ich habe eine ganz ähnliche Frage-deswegen hier.

    Ich bin verheiratet, habe 3 kinder(8,5,3).

    Mein Mann geht vollzeit arbeiten.

    Wir beziehen Wohngeld und kinderzuschlag.

    Ich fange in diesem Jahr eine Ausbildung als Erzieherin an.

    Ich habe Aufstiegs-Bafög beantragt.

    Anfangs hieß es, dass das weder auf Wohngeld noch auf kinderzuschlag angerechnet wird und wir könnten es gar nicht richtig glauben(soviel Geld zusätzlich).

    Jetzt lese ich immer wieder, dass es beim kiz voll angerechnet wird und beim Wohngeld 50%des Zuschusses(ab 1.8.20 die komplette Summe).

    Da bleibt ja fast nix mehr übrig, da wir bei leistungswegfall auch die Kita- und Hortbeiträge noch davon bezahlen müssen.

    Hab ich das alles so richtig verstanden?

    LG johanni

  • Hallo Johanni,


    doch, das wird angerechnet. Wie du richtig geschrieben hast, 50% des Zuschusses. Wenn euer Wohngeld schon läuft, kann es aber sein, dass diese Änderung keine 15% Einkommenserhöhung ausmacht. Dann wird das Wohngeld bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraumes nicht neu berechnet und läuft wie bisher weiter. Aber spätestens beim Weiterleistungsantrag wird es angerechnet. Ich weiß ja nicht, wie hoch euer Wohngeldanspruch ist, aber natürlich vermindert sich das Wohngeld nicht 1:1 um den Betrag, der vom BAföG angerechnet wird. Vielleicht bleibt noch ein kleiner Restanspruch, dann habt ihr auch weiterhin den Anspruch auf Kita/Hort.


    Mit KiZ kenne ich mich leider gar nicht aus.


    Gruß

    Simone

  • Hallo Johanni,


    wenn ihr KiZ habt, bekommen eure Kinder doch auch BuT.

    Ich bin mir sicher, das ich bis 2018 die (Schüler)Hortkosten über BuT bezahlt bekommen habe. Die KiTa Kosten weiß ich nicht, da gab es in unserem Kindergarten einen Sozialplan. Je weniger Familieneinkommen und je mehr Kinder unter 18, desto weniger Beitrag war fällig.

    Das lief über die Stadt bzw den Landkreis, habt ihr die Möglichkeiten schon ausgeschöpft?