Hallo zusammen,
ich (30 Jahre alt) habe eine Ausbildung abgebrochen und mich mit Gelegenheitsarbeit durchgeschlagen. Jetzt habe ich zum 01.08.2019 eine Ausbildung angefangen und bin zu meinem Vater gezogen, welcher Wohngeld bezieht.
Bekommen wir beide (mein Vater und ich) jetzt zusammen Wohngeld? In § 20 Abs. 2 WOGG steht, dass man keinen Anspruch hat, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Förderung haben. Nach meiner Recherche habe ich keinen Anspruch mehr auf BAB, weil ich bei meinem Vater zu Hause wohne. Habe ich damit dem Grunde nach also keinen Anspruch auf BAB und bekomme daher Wohngeld?
Ich will nicht, dass mein Vater wegen mir einen finanziellen Nachteil hat, weil ich bei ihm jetzt wieder wegen der Ausbildung wohne. Danke!
Viele Grüße
Hoffi