Hallo zusammen,
folgende Konstellation:
- Freundin (mit Kind, 1 J.) zieht ab 1.10. in eine Wohnung, in die ich zum Sommer 2020 nachziehe
- im Mietvertrag stehen beide als Hauptmieter zusammen drin (Verantwortungs- bzw. Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB II könnte man nur vermuten, da wir den Mietvertrag zusammen unterschrieben haben)
- ihr Vermögen unter 60.000, aber über 30.000
- mein Vermögen unter 60.000, aber über 30.000
Optionen zur Antragstellung:
- Freundin (+Kind) stellt einen eigenen Antrag (das ist wahrscheinlich nicht rechtens, da wir wahrscheinlich nach o.g. Punkten eine Verantwortungs- bzw. Einstehensgemeinschaft sind)
- Wir stellen zusammen einen Antrag
Frage 1: Wenn wir zusammen einen Antrag stellen, kann es sein, dass das Wohngeld abgelehnt wird? Zusammen fallen wir zwar unter die Grenze von 90.000 (60.000 für das erste Haushaltsmitglied, 30.000 für das Zweite), aber einzeln Betrachtet ist einer von uns über der Grenze von den 30.000 für das zweite Haushaltsmitglied.
Frage 2: Können wir, bis ich einziehe, rechtlich begründen, dass wir noch keine Verantwortungs- bzw. Einstehensgemeinschaft sind? Oder müssten wir den Mietvertrag ändern, dass nur Sie erstmal drin steht? (wir hatten uns beide reingeschrieben, um die Chance zu erhöhen, die Wohnung zu bekommen ;-))
Vielen Dank und LG,
Phiza