Wird Unterstützung von Seiten der Eltern als Einkommen angerechnet?

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  • Hallo!


    Kurz vorab: Ich bin 31 Jahre alt, habe gerade das Abitur nachgeholt, und will jetzt im Wintersemester anfangen, zu studieren.

    Da ich früher schon ein mal vier Semester etwas anderes studiert habe, bekomme ich nun kein Bafög mehr (Fachrichtungswechsel ohne "unabweisbaren Grund").

    Deshalb möchte ich Wohngeld beantragen.


    Könnt ihr mir sagen, ob die finanzielle Unterstützung, die einem die Eltern überweisen, da als "Unterhalt" angerechnet wird, oder nicht?
    Das wäre ja dann für die Höhe des Wohngeldes relevant.


    Und dann noch anschließend: Das mit dem "Mindesteinkommen" wirkt etwas schwierig auf mich.
    In den Sommerferien unterstützen mich meine Eltern mit genug, um Miete, Krankenversicherung und den Alltag zu bezahlen, aber auf Dauer wird es ihnen nicht möglich sein, die ganze vorherige Bafög-Summe wieder "aufzufangen".
    Dementsprechend werde ich weniger verfügbare Mittel von meinen Eltern haben, wenn ich zu studieren anfange.
    Sollte ich nun genau deswegen KEIN Wohngeld mehr bekommen, weil meine Eltern mir dann eben nicht mehr die Wohnung bezahlen? Das wäre doch absurd!

  • Hallo,

    da als "Unterhalt" angerechnet wird, oder nicht?

    es handelt sich um Unterhalt und wird angerechnet.

    Sollte ich nun genau deswegen KEIN Wohngeld mehr bekommen, weil meine Eltern mir dann eben nicht mehr die Wohnung bezahlen? Das wäre doch absurd!

    Was sollte daran "absurd" sein? Wenn die Einnahmen nicht ausreichen, den Lebensunterhalt und die Miete nicht zu zahlen, kommt ein Zuschuß zur (nicht gezahlten) Miete nicht in Betracht.


    Im übrigen ist das Jahres- und nicht das Monatseinkommen entscheidend.


    Gruß!

  • Hallo! Danke für die Info!


    Was ich daran absurd finde ist, dass das Prinzip im Grunde bedeutet: Wer das Geld wirklich braucht, bekommt es nicht, und wer es nicht wirklich braucht, bekommt es.

    Aber da hört es ja nicht auf.


    Rechenbeispiel: Würden die Eltern jemandem pro Monat 950 Euro zahlen, würde das wahrscheinlich die Mindesteinkommensgrenze erfüllen.
    Diese 950 Euro bestünden in diesem Fall aus 500 Euro Warmmiete mit Strom, 200 Euro freiwillige Krankenversicherung und 250 Euro "Taschengeld".
    Damit wäre laut Wohngeldrechner das Wohngeld für diese Person bei einer Kaltmiete von 370 Euro sage und schreibe 0 Euro. Er würde kein Wohngeld bekommen.


    Bekäme derjenige von seinen Eltern nur 500 Euro monatlich, also 200 Euro Krankenkasse, 250 Euro "Taschengeld" und 50 Euro Mietkostenzuschuss, würde er, soweit ich das verstanden habe (man korrigiere mich, falls ich falsch liegen sollte), unterhalb des Mindesteinkommens liegen, was bedeutet, dass er, richtig, gar kein Wohngeld bekommt.


    Fun fact: Der diese Person in unserem Beispiel Student ist, ist sie von vornherein aus sonstigen sozialen Leistungen wie Hartz IV komplett ausgeschlossen.
    Da sie einen Fachrichtungswechsel nach vier Semestern vollzogen hat, bekommt sie kein Bafög mehr.
    Und da sie über 30 ist, fallen die meisten Stipendien auch von vornherein flach.


    Die letzten drei Fun Facts nur am Rande, ich will gar nicht groß politisch diskutieren und jammern.
    Das einzige, was ich wirklich seltsam finde, ist eben die konkrete Berechnung des Wohngeldes.
    Da unsere Beispielperson entweder extra eine teurere Wohnung hätte mieten müssen, oder seine Eltern davon überzeugen muss, auf Dauer irgendwoher 700 Euro monatlich zu nehmen (und bloß nicht mehr, und bloß nicht weniger!), damit das Mindesteinkommen erfüllt ist, und wenigstens 100 Euro Wohngeld realistisch sind.
    Tut mir leid, aber das wirkt auf mich nicht sinnvoll.

  • Hallo,

    Was ich daran absurd finde ist, dass das Prinzip im Grunde bedeutet: Wer das Geld wirklich braucht, bekommt es nicht, und wer es nicht wirklich braucht, bekommt es.

    das ist Blödsinn. Nochmal: Wohngeld ist keine Hilfe zum Lebensunterhalt und nur ein Zuschuß zur Miete. Kannst Du Deinen Lebensunterhalt nicht finanzieren, gibt es andere Möglichkeit der Hilfe. Kannst Du die Miete nicht zahlen, kannst Du auch keinen Zuschuß zur nicht gezahlten Miete erhalten. Ist doch eigentlich ganz einfach...

    Würden die Eltern jemandem pro Monat 950 Euro zahlen, würde das wahrscheinlich die Mindesteinkommensgrenze erfüllen.

    Nö. Das Mindesteinkommen wird nicht erreicht.

    Damit wäre laut Wohngeldrechner das Wohngeld für diese Person bei einer Kaltmiete von 370 Euro sage und schreibe 0 Euro. Er würde kein Wohngeld bekommen.

    Nö. Er würde Wohngeld bekommen.


    Der diese Person in unserem Beispiel Student ist, ist sie von vornherein aus sonstigen sozialen Leistungen wie Hartz IV komplett ausgeschlossen.

    Nö. Nur, wenn er nicht mehr bei den Eltern wohnt.

    Und da sie über 30 ist, fallen die meisten Stipendien auch von vornherein flach.

    Mag sein. Aber da gibt es noch Studien- und/oder ggf. den Bildungskredit.

    Da unsere Beispielperson entweder extra eine teurere Wohnung hätte mieten müssen

    Keiner hat Dich gezwungen, für eine Person eine 500-€-Wohnung zu mieten, von der dann auch noch 140 € allein an Heizkosten entstehen. Zumindest dann nicht, wenn das Einkommen nicht ausreichend ist.

    und wenigstens 100 Euro Wohngeld realistisch sind

    Vollkommen unrealistisch bei 1 Person. Da kommen in der Regel maximal zweistellige Beträge zustanden - je nach Einkommensart.

    Tut mir leid, aber das wirkt auf mich nicht sinnvoll.

    Für mich schon. Aber es ist hier vollkommen ohne Interesse, was Du so findest und was ich so finde.


    Gruß!

  • Hoppel schrieb:

    das ist Blödsinn. Nochmal: Wohngeld ist keine Hilfe zum Lebensunterhalt und nur ein Zuschuß zur Miete. Kannst Du Deinen Lebensunterhalt nicht finanzieren, gibt es andere Möglichkeit der Hilfe. Kannst Du die Miete nicht zahlen, kannst Du auch keinen Zuschuß zur nicht gezahlten Miete erhalten. Ist doch eigentlich ganz einfach...

    Außer eines Kredites sehe ich keine Möglichkeit. Oder habe ich etwas übersehen?
    So wahnsinnig einfach ist das übrigens nicht, man muss sich schon ein wenig reinfuchsen, um auf die ganzen Detailregelungen zu kommen.


    Hoppel schrieb:


    Nö. Das Mindesteinkommen wird nicht erreicht.

    Nö. Er würde Wohngeld bekommen.

    Verstehe ich nicht. Ich dachte, wenn das Mindesteinkommen nicht erreicht wird, bekommt man auch kein Wohngeld?!
    (Im Übrigen widerspricht "mein" online-Wohngeldrechner Dir bei dem Rechenbeispiel.)

    Hoppel schrieb:

    Nö. Nur, wenn er nicht mehr bei den Eltern wohnt.

    Nun: Er wohnt nicht mehr bei den Eltern.


    Hoppel schrieb:

    Mag sein. Aber da gibt es noch Studien- und/oder ggf. den Bildungskredit.

    Gut, also letzter Ausweg Verschuldung.


    Hoppel schrieb:

    Keiner hat Dich gezwungen, für eine Person eine 500-€-Wohnung zu mieten, von der dann auch noch 140 € allein an Heizkosten entstehen. Zumindest dann nicht, wenn das Einkommen nicht ausreichend ist.

    Nur weil ich Kritik an der Berechnung des Wohngeldes ausgesprochen habe, heißt das nicht, dass ich irgendjemanden für meine Wohnungswahl verantwortlich mache, geschweige denn irgendwas von "Zwang" suggeriere.

    Im Übrigen geht es nicht um 140 Euro Heizkosten, sondern um 130 Euro Betriebs-, Heiz- und Stromkosten.


    Hoppel schrieb:

    Vollkommen unrealistisch bei 1 Person. Da kommen in der Regel maximal zweistellige Beträge zustanden - je nach Einkommensart.

    Ich habe einen online-Wohngeldrechner als Informationsgrundlage genutzt.
    Vielleicht liegt der falsch, kann natürlich sein.


    Hoppel schrieb:

    Für mich schon. Aber es ist hier vollkommen ohne Interesse, was Du so findest und was ich so finde.

    Wie schade, und ich dachte schon, meine Unmutsäußerung würde zu einer sofortigen Änderung des Gesetzeslage führen.

  • Hallo,

    Verstehe ich nicht. Ich dachte, wenn das Mindesteinkommen nicht erreicht wird, bekommt man auch kein Wohngeld?!

    Richtig. Aber dennoch ist Deine Aussage in Deinem Rechenbeispiel

    Damit wäre laut Wohngeldrechner das Wohngeld für diese Person bei einer Kaltmiete von 370 Euro sage und schreibe 0 Euro. Er würde kein Wohngeld bekommen.

    falsch: rein theoretisch würde es da Wohngeld geben - wenn dann das Problem des Mindesteinkommens nicht wäre.

    Im Übrigen widerspricht "mein" online-Wohngeldrechner Dir bei dem Rechenbeispiel.

    Tja - dann hast Du Dir einen schlechten Rechner ausgesucht oder das Einkommen nicht richtig angegeben.

    Gut, also letzter Ausweg Verschuldung.

    Wenn Du eine Investition in Deine Zukunft als "Verschuldung" siehst - dann ja.

    Nur weil ich Kritik an der Berechnung des Wohngeldes ausgesprochen habe, heißt das nicht, dass ich irgendjemanden für meine Wohnungswahl verantwortlich mache

    Das Problem bei Dir ist aber nun einmal, daß angesichts Deines Einkommens die Höhe der Warmmiete und der Krankenkasse ganz entscheidend für die Höhe des erforderlichen Mindesteinkommens ist.

    Im Übrigen geht es nicht um 140 Euro Heizkosten, sondern um 130 Euro Betriebs-, Heiz- und Stromkosten.

    Das liest sich hier aber noch anders:

    500 Euro Warmmiete

    und

    Kaltmiete von 370 Euro

    Gruß.

  • Zitat

    seine Eltern davon überzeugen muss, auf Dauer irgendwoher 700 Euro monatlich zu nehmen
    Außer eines Kredites sehe ich keine Möglichkeit. Oder habe ich etwas übersehen?


    Hast du schon einen Nebenjob in Erwägung gezogen?

    Es soll 31-jährige geben, die arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten :/


    Zitat

    Ich habe einen online-Wohngeldrechner als Informationsgrundlage genutzt.
    Vielleicht liegt der falsch, kann natürlich sein.


    Oder du hast die Daten falsch eingegeben - kann natürlich sein.


    Zitat

    das Prinzip im Grunde bedeutet: Wer das Geld wirklich braucht, bekommt es nicht, ...
    Tut mir leid, aber das wirkt auf mich nicht sinnvoll.


    Wie Hoppel schon erklärt hat, ist Wohngeld ein Mietzuschuss (§ 1 WoGG) und keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Wer seine Miete nicht aus eigenen Mitteln zahlen kann, kann - sofern er keine Ausbildung absolviert - Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beantragen.


    Wohngeld ist auch keine Ausbildungsförderung - dafür gibt es BAföG oder BAB. Hat der/die Auszubildende dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG oder BAB, kann er/sie sogar - Mindesteinkommen vorausgesetzt - Wohngeld als kleinen Zuschuss erhalten. Wenn man es nicht dazu missbrauchen möchte, die Unterhaltszahlungen der Eltern zu optimieren.


    Von daher hat Wohngeld schon einen Sinn, wenn man seine Stellung im gesamten sozialen Netz betrachtet.


    Das in einigen Fällen, das individuell erforderliche Mindesteinkommen zugleich das Höchsteinkommen übersteigt und somit kein Anspruch auf Wohngeld besteht, liegt daran, dass Wohngeld eine Sozialleistung ist und es daher auch Höchstbeträge für Miete gibt (§ 12 WoGG).


    Du hast aufgrund des Fachrichtungswechsels kein Anspruch auf BAföG und bist als Student vom ALG II ausgeschlossen. Wohngeld eignet sich aber auch nicht, um ein Studium zu finanzieren, dafür ist es nicht gedacht. Können oder wollen deine Eltern dir das Studium nicht finanzieren, musst du dich nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten umsehen. Je nach vorheriger Ausbildung vielleicht auch ein berufsbegleitendes Studium wählen.