Bafög Abendgymnasium (Nachweis des Daueraufenthaltsrechtes)

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  • Einen schönen guten Abend zusammen!


    Ich besuche derzeit ein Abendgymnasium in Köln um meine allgemeine Hochschulreife zu bekommen.


    Eine kurze Vorgeschichte aber vorab damit ihr das Thema auch versteht:


    Geboren bin ich in Deutschland und war auch bis zu meinem 11. Lebensjahr in Deutschland wohnhaft.

    Anschließend bin ich dann nach Griechenland gezogen und habe dort 9 Jahre verbracht. Dementsprechend besitze ich "nur" die griechische Staatsangehörigkeit.


    Vor 3 Jahren bin ich dann wieder nach Deutschland zurückgezogen um die allgemeine Hochschulreife zu erreichen(ich bin momentan 23 Jahre alt).


    Nun würde ich aber gerne ab dem 01.09.2019 das elternunabhängige BAföG beantragen wollen und soweit ist eigentlich alles gut bis auf eine Sache:


    Ich brauche einen Nachweis des Daueraufenthalts in Deutschland(da ich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitze).

    Die Frage hier wäre ob ich diesen Nachweis bekommen könnte?

    Ich habe mich im Internet etwas informiert bezüglich dessen, dass ich ja eigentlich seit 5 Jahren in Deutschland gemeldet sein sollte um die Daueraufenthaltserlaubnis zu bekommen, jedoch bin ich, seit dem ich wieder zurück in Deutschland bin, nur 3 Jahre hier wohnhaft bin und da frage ich mich ob es dann eine Rolle spielt dass ich in Deutschland geboren bin und schon 11 Jahre hier gelebt habe.


    Und falls das keine Rolle spielt, könnte es vielleicht helfen, dass mein Vater schon seit mehr als 30 Jahren in Deutschland lebt und auch arbeitet?


    Ich werde wahrscheinlich nächste Woche zum Bezirksausländeramt gehen, aber mich würde echt interessieren was ihr so sagen würdet.


    Ich danke euch allen schon einmal herzlich im Voraus

  • Zitat

    Vor 3 Jahren bin ich dann wieder nach Deutschland zurückgezogen

    Ich brauche einen Nachweis des Daueraufenthalts in Deutschland(da ich die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitze).

    könnte es vielleicht helfen, dass mein Vater schon seit mehr als 30 Jahren in Deutschland lebt und auch arbeitet?


    Lebst du mit deinem Vater in einem Haushalt?

    Die Familienangehörigen eines Unionsbürgers, der das Daueraufenthaltsrecht nach Absatz 2 erworben hat, haben ebenfalls das Daueraufenthaltsrecht, wenn sie bei dem Unionsbürger ihren ständigen Aufenthalt haben (§4a Abs. 4 FreizügG/EU).


    PS: Bezieht dein Vater Kindergeld für dich?

  • Nein, ich lebe nicht mit meinem Vater in einem Haushalt. Ich lebe alleine.


    Ja mein Vater bezieht Kindergeld für mich. Würde dies auch eine Rolle spielen?

  • Stell deine Frage am Besten nochmal in einem Forum für Ausländerecht. Ich denke, da kann dir eher geholfen werden.