Schülerbafög , Ferien ,danach neuen Ausbildungsgang angefangen , Bafög rückwirkend zurückgefordert !

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  • Hallo , vlt. ist es jemandem ähnlich ergangen ?

    Also , angefangen hat der Ärger vor 4 Jahren , habe den Ausbildungsgang gewechselt , damit auch die Schule , dieser wurde dann nicht mehr mit Schülerbafög gefördert . Es geht nun um den Monat in den Ferien , wo ich nachweislich bis nach Schulbeginn noch auf der anderen Schule angemeldet war , das Amt für Bafög aber sagt , egal zum Schulbeginn , war ich auf einer neuen Schule , also gilt es als abgebrochen und wir fordern den Monat Juli rückwirkend zurück ! Obwohl die Schule bestätigt hat , das ich bis eine Woche nach Schulbeginn dort noch angemeldet war ! Ist das rechtens , das Bafög zurückgefordert wird ? Ich wusste zudem nicht mal , das der andere Ausbildungsgang nicht bafögfähig war . Bin für rechtliche Hinweise dankbar , lg

  • Zitat

    Ist das rechtens , das Bafög zurückgefordert wird ? Ich wusste zudem nicht mal , das der andere Ausbildungsgang nicht bafögfähig war .


    Ja, denn Unwissenheit schützt vor Rückzahlung nicht.

    Ferienzeiten werden nur dann gefördert, wenn sie von der zu fördernden Ausbildungszeit umschlossen sind (§ 15b Abs. 1 und 2 BAföG).


    Zitat

    ich bis eine Woche nach Schulbeginn dort noch angemeldet war !


    Die Ausbildung ist beendet, wenn der Auszubildende die Ausbildung abbricht (§ 7 Abs. 3 Satz 2) und sie nicht an einer Ausbildungsstätte einer anderen Ausbildungsstättenart weiterführt (§ 15b Abs. 4 BAföG).


    Es ist unerheblich, wann du dich tatsächlich von der Schule abgemeldet hast bzw. abgemeldet wurdest.

    Entscheidend ist hier, wann du dich für den anderen Ausbildungsgang angemeldet hast und ob du nach den Sommerferien noch eine Woche am Unterricht der alten Schule teilgenommen hast.