Guten Abend,
ich habe eine Frage bezüglich des Mindesteinkommens. Ich gehe davon aus, dass dies nicht von mir erreicht wird und wollte mich diesbezüglich mal erkundigen, wie genau dies zu rechnen ist und ob ich es vll. doch erreiche.
Ich bin aktuell Student und habe auch bereits Wohngeld bezogen. Bin vor kurzem umgezogen ( WG->1 Zi Wohnung ) und nun ändert sich die Rechnung. Ich arbeite nebenbei als Werkstudent 20Std/Woche.
Ich habe bereits selbst herumgerechnet aber komme mit der 20% Regel und dann wieder mit 80% irgendwas nicht wirklich klar. Leider erzählt jeder auf jeder Seite, die ich bis jetzt durchforst habe, wieder was anderes ( vll. bin ich auch einfach zu blöd ). Hab jetzt einige Zeit investiert und bin mir nicht sicher, was ich jetzt glauben soll. Vielleicht kann mir ja hier jemand mit konkreten Zahlen erklären, ob es bei mir mit dem Mindesteinkommen passt.
Ich fange mal einfach an.
- In den letzten 12 Monaten habe ich 10307,70€ brutto verdient ( 858,97€ Monat )
- Alle Nettogehälter der letzten 12 Monate ergeben 9359,70€ ( 779,97€ Monat )
Ich bezahle:
- Krankenkasse 192,09€ pro Monat
- Strom 34€ pro Monat
- Gas 31€ pro Monat
- Miete kalt 290€
- Nebenkosten 67€
Das heißt mein Kostenblock beläuft sich auf 614,09€
Meine Nettoeinnahmen belaufen sich auf 779,97€ ( im Schnitt auf die 12 Monate gerechnet; variiert, da 20 Stunde pro Woche und abhängig wie der Monat fällt ).
Werde hoffentlich noch 100€ im Monat von meiner Familie als Unterstützung erhalten. Dies werde ich dann selbstverständlich beim Wohngeldamt angeben. Steht leider aktuell noch nicht fest.
Auch wollte ich bei meiner Firma mal nach einer Gehaltserhöhung fragen ( 1-2€ wären schon eine große Hilfe ). Dies würde aber denke ich mal anfangs irrelevant für die Ermittlung des Wohngelds sein ( da ja soweit ich weiß immer das Mittel aus 12 Monaten betrachtet wird ).
Die Wohnung ist 35m² groß und die Mietstufe 4
Laut Wohngeldrechner habe ich Anspruch auf ca. 80€ Wohngeld ( wenn es denn nicht am Mindesteinkommen scheitert ).
Meine Frage ist nun, habe ich einen Anspruch auf Wohngeld oder unterschreite ich das geforderte Mindesteinkommen? Kann mir außerdem jemand der die Antwort hat noch erklären, wie er dies berechnet hat?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Grüße