Aufgrund Pflegegrad 2 habe ich Wohngelderhöhung beantragt. 20 % GdB 01/2018, Pflegegrad 1-05/18, Pflegegrad 2 - 03/2019.
Ablehnung: da zeitnah 20 % GdB ausgestellt wurde, bestehen konkrete Zweifel, dass 50 % GdB bestehen. Bei Pflegegrad 2 ist kein
Nachweis der Behinderung erforderlich. Klage sinnvoll?