Moin,
ich hätte eine Frage zu den Angaben zum Mietzuschuss, im betreffenden Anlageblatt. Vorher zur Situation:
Ich wohne in einer Studenten-WG von insgesamt vier Menschen. Einer davon ist Hauptmieter, die anderen davon sind Untermieter, zu denen ich auch gehöre.
Im Anlageblatt zum Mietzuschuss ist nun unter Punkt 7 die Rede von an andere Personen überlassene Wohnfläche (von der gesamten Wohnfläche).
Was genau ist hier gemeint? Ist das ganze für mich irrelevant, da ich selbst keinen Teil meiner Mietsache weiter untervermiete? Oder muss ich hier die Informationen
über die _anderen_ Untermieter einholen, da die Rede von der Nutzung der gesamten Wohnfläche ist? Also: Bezieht sich die "entgeltliche Überlassung" auf den Hauptmieter und die anderen von ihm untervermieteten Räume, oder bezieht es sich auf mich als Untermieter, der niemandem sonst untervermietet, und somit den Rest der Wohnfläche _unentgeltlich_ den anderen Mietern überlässt?
Beste Grüße, Chris