Hallo zusammen!
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Auf unterhalt.net/kindesunterhalt/studenten.html steht die Auskunft, dass Kinder, die zuerst die Schulausbildung, dann eine Lehre abgeschlossen haben, danach Fachabi gemacht haben und dann studieren, keinen Anspruch auf Unterhaltszahlung mehr haben, weil die Eltern nur die Erstausbildung zahlen müssen.
Mein Sohn ist diesen Weg gegangen und hat elternunabhängiges Bafög beantragt. Seit heute liegt uns der Bafög-Bescheid vor, in welchem mein Einkommen voll angerechnet wird, d.h. ich voll unterhaltspflichtig sein soll und gleichzeitig sei der Kindsvater (mein Ex-Mann) nicht mehr unterhaltspflichtig.
Ergibt das für irgendjemand einen Sinn? Kann man und sollte man gegen einen solchen Bescheid Widerspruch einlegen?
Danke schon mal!
Viele Grüße
Tanja