J ich habe beantrag am 21.01 wohngeld , im Januar war letze monat die uns auch alg2 bezogen haben. Ab heute Jobcenter hat noch nicht das erstattungs anspruch gegenuber Wohngeldstelle mitgeteilt, deswegen kann Wohngeldstelke nicht uns Bescheid erstellen. Jobcenter warten gesetzanderung uber Familiengeldgesetz nur dann kann erstattungsanspruch anrechnen nur fur monat (01.19) und an die wohngeldstelle mitteilen. Hier meine frage: ist dass normal dass ich keine wohngeld bekommen kann weil die behorden ( Jobcenter) wissen nicht wie mit bereit angerechnet familiengeld laufen sollten? Wohngeldstelle hat gesagt dass corschuss geben uns nicht und muss ich nur geduld haben bis wann Jobcenter alle unterlagen komplet schicken!
Wohngeldbescheid verzögerung
Das Forum ist INAKTIV
- - Registrierung nicht möglich
- - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
-
-
aber ist dass eine forum oder was, ich warte eine antwort
-
Hallo,
aber ist dass eine forum oder was, ich warte eine antwort
Das hier ist ein Forum. Was aber nicht bedeutet, daß Du automatisch eine Antwort bekommst. Vor allem dann nicht, wenn Du nicht mal grundsätzlich die Netiquette einhälst und dann auch nicht in der Lage bist, eine einfache Fragen so zu stellen, daß man sie auch begreifen kann.
Hast Du also im Januar Wohngeld und gleichzeitig ALG II erhalten? Oder um was geht es eigentlich?
Gruß!
-
Ich fragte auch in meinem Fall nach einem Vorschuss. So wie ich es verstanden habe, erhält man diesen nur wenn zwischen Antragstellung samt Unterlagen für die Nachweise und dem Bescheid 8 Wochen vergangen sind.
-
Ich fragte auch in meinem Fall nach einem Vorschuss. So wie ich es verstanden habe, erhält man diesen nur wenn zwischen Antragstellung samt Unterlagen für die Nachweise und dem Bescheid 8 Wochen vergangen sind.
Beim Wohngeld gibt es keinen Vorschuss, da es nicht für die Lebenshaltungskosten gedacht ist und dementsprechend auch nicht bei finanziellen Engpässen "vorfinanziert". Wenn sich behördliche Angelegenheiten so lange hinziehen, dass der Antragssteller ernsthaft in finanzielle Schwierigkeiten kommt, dann ist das Jobcenter der richtige Ansprechpartner.
-
Diese Information habe ich von wohngeld.org. Kann sein, dass es eine Falschinformation ist.
-
Hallo,
Beim Wohngeld gibt es keinen Vorschuss
Einspruch. Siehe § 42 SGB I in Verbindung mit § 68 Punkt 10 SGB I.
Gruß!
-
Hallo,
Einspruch. Siehe § 42 SGB I in Verbindung mit § 68 Punkt 10 SGB I.
Gruß!
Dann halt mal beantragen, in der Praxis sehe ich da jedoch keine großen Chancen, dass das (so schnell) durchgeht. Vielleicht hast du in deiner Behörde ja andere Erfahrungen bzw. ihr macht das öfter, ich kann halt nur aus Sicht meiner Behörde erzählen.
-
Hallo,
in der Praxis sehe ich da jedoch keine großen Chancen
Erneuter Einspruch.
Wie Du richtig festgestellt hast, ist Wohngeld keine Hilfe zum Lebensunterhalt. ALG II ist aber genau das. Dementsprechend ist der Verweis auf ALG II falsch: Einkommen wird bei dem ALG II vollkommen anders berechnet wie bei dem Wohngeld. Dementsprechend kann es durchaus zu Überzahlungen im Rahmen einer Ersatzhandlung kommen.
Davon abgesehen: es ist richtig, daß man ALG II in bestimmten Situationen als Überbrückung bis zur endgültigen Bearbeitung des ursprünglichen Antrages auf eine andere Leistung beantragen kann. Das betrifft aber nur Leistungen, die den selben Zweck wie das ALG II erfüllen: der Absicherung des Lebensunterhaltes. Dementsprechend kann man bei Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung von Grundsicherung, Sozialhilfe, BAB und BaföG vorübergehend auch das ALG II bis zur endgültigen Bearbeitung beantragen.
Und nun kommen wir wieder zum Zweck des Wohngeldes: das Wohngeld ist keine Hilfe zum Lebensunterhalt, womit ALG II als genau das nicht zutreffen kann.
ich kann halt nur aus Sicht meiner Behörde erzählen.
Dann sollte sich Dein Amtsleiter vielleicht nochmal mit den gesetzlichen Vorgaben beschäftigen. Nicht böse gemeint...
in der Praxis sehe ich da jedoch keine großen Chancen, dass das (so schnell) durchgeht
Äh - und Du glaubst, daß ein Antrag auf vorübergehendes ALG II schnell durchgeht und die Chancen ungleich höher sind? Ernsthaft jetzt?
Ich bleibe bei meinem Einspruch: Vorschüsse sind auch bei dem Wohngeld möglich.
Gruß!
-
Hallo,
Erneuter Einspruch.
Wie Du richtig festgestellt hast, ist Wohngeld keine Hilfe zum Lebensunterhalt. ALG II ist aber genau das. Dementsprechend ist der Verweis auf ALG II falsch: Einkommen wird bei dem ALG II vollkommen anders berechnet wie bei dem Wohngeld. Dementsprechend kann es durchaus zu Überzahlungen im Rahmen einer Ersatzhandlung kommen.
Davon abgesehen: es ist richtig, daß man ALG II in bestimmten Situationen als Überbrückung bis zur endgültigen Bearbeitung des ursprünglichen Antrages auf eine andere Leistung beantragen kann. Das betrifft aber nur Leistungen, die den selben Zweck wie das ALG II erfüllen: der Absicherung des Lebensunterhaltes. Dementsprechend kann man bei Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung von Grundsicherung, Sozialhilfe, BAB und BaföG vorübergehend auch das ALG II bis zur endgültigen Bearbeitung beantragen.
Und nun kommen wir wieder zum Zweck des Wohngeldes: das Wohngeld ist keine Hilfe zum Lebensunterhalt, womit ALG II als genau das nicht zutreffen kann.
Dann sollte sich Dein Amtsleiter vielleicht nochmal mit den gesetzlichen Vorgaben beschäftigen. Nicht böse gemeint...
Äh - und Du glaubst, daß ein Antrag auf vorübergehendes ALG II schnell durchgeht und die Chancen ungleich höher sind? Ernsthaft jetzt?
Ich bleibe bei meinem Einspruch: Vorschüsse sind auch bei dem Wohngeld möglich.
Gruß!
Hallo Hoppel,
danke für die Ausführungen, ich lerne gerne dazu. Ich habe den Fall - also Antrag auf Vorschuss - in den zwei Jahren, in denen ich dort arbeite, noch nie erlebt, und meine Kollegen inklusive Teamleitung auch nicht. Wir sind allerdings ein junges Team, der Wohngeld-erfahrenste Kollege ist seit drei Jahren dabei. Ich frage das gerne mal die Teamleitung, wie es im Falle eines Antrages gehandhabt würde, denn mein Wissensstand war bis jetzt immer, dass wir das nicht machen - jetzt hab ich aber 2 Wochen Urlaub und in der Zeit mache ich das natürlich nicht.
Eine Verständnisfrage: Im Eingangsfall, wo eigentlich nur noch der EA vom Jobcenter fehlt, da spricht auch nichts dagegen, es auszuzahlen, das sehe ich ein. Aber es gibt ja einige Antragsteller, die zweigleisig fahren, wo das Ergebnis vom Jobcenter abgewartet wird, dieses aber ewig dauert, weil die meist mehr Unterlagen wollen als die Wohngeldstelle und sich das Verfahren dadurch hinziehen kann. In solch einem Fall, in dem nicht geklärt ist, ob Jobcenter oder Wohngeld am Ende in Anspruch genommen wird, hätte ich jetzt gedacht, dass die Wohngeldstelle nicht in Vorausleistung geht, sondern das Jobcenter und dann ggf. bei uns einen EA stellt. Oder kann der Antragssteller das selbst aussuchen, wo er den Antrag auf Vorschuss stellt?Gruß
Simone
-
Hallo,
hätte ich jetzt gedacht, dass die Wohngeldstelle nicht in Vorausleistung geht, sondern das Jobcenter
das ist richtig in diesen Fällen. Allerdings wird hier ein Vorschuß nur dann gewährt, wenn grundsätzlich ein Anspruch auf ALG II besteht und nur noch nicht die Höhe des ALG II feststeht. Da nur auf eine Leistung ein grundsätzlicher Anspruch bestehen kann, wäre im Falle eine (eigentlich nicht sinnvollen) Doppelbeantragung das Jobcenter zuständig, da der Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt höher als die Hilfe zu den Wohnkosten zu werten ist.
Schönen Urlaub
-
Hallo,
das ist richtig in diesen Fällen. Allerdings wird hier ein Vorschuß nur dann gewährt, wenn grundsätzlich ein Anspruch auf ALG II besteht und nur noch nicht die Höhe des ALG II feststeht. Da nur auf eine Leistung ein grundsätzlicher Anspruch bestehen kann, wäre im Falle eine (eigentlich nicht sinnvollen) Doppelbeantragung das Jobcenter zuständig, da der Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt höher als die Hilfe zu den Wohnkosten zu werten ist.
Schönen Urlaub
Danke!