Hallo an Alle,
ich habe folgendes Problem:
ich musste bis zum 31.01.2019 meinen Leistungsnachweis für das 4. Semester beim BAföG-Amt abgeben und habe dies schlicht und einfach vergessen. Die CPs, die für den Leistungsnachweis nötig wären, habe ich allerdings erbracht und alle anderen Unterlagen für meinen Antrag sind auch eingereicht.
Jetzt soll ich bis zum 22.02.19 den Leistungsnachweis für das 5. Semester erbringen, ansonsten verfällt mein Anspruch auf Rückzahlung.
Bis zu dieser Frist ist der Nachweis allerdings nicht möglich, da ich erst Ende April alle Prüfungen und damit auch die nötigen CPs bestanden/erbracht habe.
Dazu jetzt zwei Fragen:
Aktuelle befinde ich mich in psychologischer Behandlung. Wäre es also möglich, dass ich die versäumte Frist vom 31.01.19 mit einem psychologischen Gutachten entschuldige und der Leistungsnachweis für das 4. Semester nachträglich anerkannt wird?
Oder
Kann ich eine Fristverlängerung für die Erbringung des Leistungsnachweises des 5. Semesters beantragen, damit mein rückwirkender Leistungsanspruch nicht verfällt? Und müsste ich mich dann an das Prüfungsamt wenden und um Ausstellung eines Formulars bitten, dass der Leistungsnachweis für das 5. Semester erst im April erbracht werden kann?
Ich hoffe das ganze war verständlich und ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank
Anna