Wohngeld genehmigt - wieviel darf ich dazu verdienen

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  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe ein paar Fragen.

    Ich habe Wohngeld beantragt und auch genehmigt bekommen. Ich bin alleinerziehend und habe zur Zeit eine halbe Stelle. Bis ich die Stunden aufstocken kann, möchte ich gern einen 450 € Job annehmen. Auf meinem Bescheid steht, dass ich Bescheid sagen soll, wenn ich mehr als 241 € Brutto monatlich mehr verdiene.

    1. wenn ich jetzt beispielsweise 250 € brutto mehr verdienen würde (Lohnerhöhung oder so) - fällt das Wohngeld dann ganz weg oder geht es schrittweise runter (aktuell bekomme ich 52 € Wohngeld)

    2. angenommen ich würde 200 € netto durch den Nebenjob monatlich mehr haben, wie wirkt sich das aufs Wohngeld aus?

    Das Problem ist, dass ich auch Leistungen aus dem Bildungspaket erhalte und das fällt ja weg, wenn Wohngeld wegfällt. Da muss ich schon überlegen, ob sich das zusätzliche Arbeiten gehen überhaupt lohnt.

    3. ich kann jetzt noch nicht einschätzen, wieviele Stunden ich monatlich arbeite. Kann bei dem Job sein, dass ich einmal 100 €, ein anderes Mal 200 € netto verdiene.. ich muss das ja angeben, aber ich kann ja jetzt nicht monatlich das Wohngeld neu berechnen lassen.. ist irgendwie Quatsch.


    Ich hoffe mir kann jemand helfen... die Dame von der Wohngeldstelle hat nur Vormittags Sprechstunde und ist per Mail nicht wirklich hilfreich.


    LG Simone

  • Hallo,


    je mehr Einkommen, desto niedriger das Wohngeld.

    ist irgendwie Quatsch.

    Naja - Quatsch ist eher Deine Meinung, daß das Quatsch sei... Nach Deiner Logik könnte ich nächsten Monat 5.000 € verdienen, um im Monat danach "nur" 4.000 € zu bekommen. Merkst Du selbst, was "Quatsch" an Deiner Aussage ist...


    In Deinem Fall wird ein Durchschnittseinkommen gebildet, was dann Grundlage der Wohngeldberechnung ist.


    Gruß!

  • 1. wenn ich jetzt beispielsweise 250 € brutto mehr verdienen würde (Lohnerhöhung oder so) - fällt das Wohngeld dann ganz weg oder geht es schrittweise runter (aktuell bekomme ich 52 € Wohngeld)

    Hi Simone,


    nachdem ich dein Einkommen und deine Mietkosten nicht kenne, kann ich dir nur allgemeine Infos geben. Du kannst das Szenario ja vielleicht mal selbst im Wohngeldrechner eingeben und ein bisschen "spielen", wie sich dein Anspruch verändert.


    Das Einkommen wird nicht 1:1 angerechnet, das Wohngeld verringert sich also "schrittweise", wobei man das natürlich bei jedem individuell ausrechnen muss. Wenn du eh schon nur 52 € erhältst, könnte es durchaus sein, dass dein Anspruch wegfällt.

    2. angenommen ich würde 200 € netto durch den Nebenjob monatlich mehr haben, wie wirkt sich das aufs Wohngeld aus?

    Da mit brutto gerechnet wird, kann man mit Nettoveränderungen nicht so viel anfangen. Wenn es jetzt z. B. so wäre, dass dein Bruttoeinkommen gleich bleibt, du aber netto z. B. durch eine bessere Steuerklasse mehr rauskriegst, hat das nur eine Auswirkung auf die Berechnung, wenn du dann z. B. keine Steuern mehr zahlst (Pauschalabzug fällt weg). Ansonsten ändert es nichts beim Wohngeld.


    Gruß,

    Simone

  • Hallo ihr Lieben,


    vielen Dank für eure Antworten, aber ich habe seit eben die Lösung meines Problems.

    Ich war bei einem Vorstellungsgespräch für den Nebenjob. Da es sich um eine gemeinnützige/kirchliche Einrichtung handelt wird über die so genannte Übungsleiterpauschale abgerechnet. So darf ich bis zu 2.400 € steuerfrei dazuverdienen und muss es auch nirgendwo angeben.

    Das kommt mir doch in meiner Situation sehr gelegen, denn das entspricht exakt dem, was ich auch zusätzlich arbeiten kann.


    LG

  • Prima, das wird natürlich nicht angerechnet. Angeben würde ich es trotzdem, da die Wohngeldstellen regelmäßig Datenabgleiche durchführen und du vielleicht sonst einen Brief bekommst, dass du bei einem Arbeitgeber angemeldet bist, den du nicht angegeben hast.