Hallo,
Ich war gerade im Wohnamt und mein Sachbearbeiter konnte mir eine Frage leider nicht beantworten!
Ich ziehe Ende Mai in eine neue Wohnung ein. Deswegen war ich bei meinem Sachbearbeiter im Wohnungsamt um einen neuen Antrag zu stellen.
Er sagte mir, es könnte sein, dass mein Antrag abgelehnt wird!
Ich: okaay! woran kann das denn liegen?
Er: Das Wohnungsamt zahlt das Wohngeld nur wenn man die Höhe von dem sozialhilferechtlichen Bedarf und der kompletten Miete mit mind. 80% durch Einnahmen gedeckt ist. ((Wenn ich ihn richtig verstanden habe)).
Meine Frage war: mit welcher Prozent war der sozialhilferechtliche Bedarf beim ersten Antrag bedeckt?
Er: mit 84%. Und wenn Sie beim neuen Antrag drunter kommen, bekommen Sie kein Wohngeld mehr.
Ich: Hmm.. ok! gibt's ein Formel um diese Prozent zu rechnen? Ich würde gerne wissen, bevor ich in eine Wohnung einziehe, ob ich Hilfeleistung vom Wohnungsamt zur Miete bekommen kann, die mir eigentlich zusteht!
Er: ja gibt's ein Formel aber die verstehe ich selber nicht und sie ist so kompliziert!
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen und mir sagen wie er genau auf die 84% gekommen ist oder wie ich diesen Wert selber rechnen kann?
Ich saß heute eine Stunde am Schreibtisch und konnte den wissen wie er diesen Wert bekommen hat!
vielleicht helfen diese Infos:
Der Regelsatz: 416 €
Kaltmiete: 207,87€
Alle Nebenkosten: 73,13 €
Gesamte Warmmiete: 281 €
Nettoeinkommen gesamt: 550 €
so fehlten zur Bestreitung des Lebensunterhalt somit: 236 € (416 € + 281 € - 550 € = 236 €)
Monatliches Gesamteinkommen nach pauschalem Abzug 10% jeweils der Kranken- und Rentenversicherung: 489 €
könnte mir jemand helfen und mir sagen wie mein Sachbearbeiter auf 84% gekommen ist?
Vielen Dank im voraus