Hallo,
ich beginne dieses Semester ein Zweitstudium (trotz zuvor abgeschlossenem anderen Studium). Soweit ich weiß bin ich folglich nicht mehr BAföG-berechtigt, auch zumal ich in meinem ersten Studium bereits BAföG bezogen habe. Aus diesem Grund möchte ich nun Wohngeld beantragen.
Muss ich trotzdem zuvor einen BAföG-Antrg stellen, um meinen nicht mehr vorhandenen BAföG Anspruch schriftlich zu haben, oder gibt es da evtl. eine Abkürzung bzw. eine Möglichkeit direkt Wohngeld zu beantragen?
Würde es z.B. reichen, wenn ich bei meinem Wohngeldantrag darlege, dass es sich um ein fachfremdes Zweitstudium handelt?
Ich würde gerne die kürzeste Variante mit möglichst wenig Papierkram wählen, bin allerdings unschlüssig, ob diese existiert
LG,
Natalie