Kindergeldantrag für über 18 Jährige

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  • Hallo Zusammen,

    Meine über 18 Jährige Tochter ( aber unter 25) lebt außerhalb der ehelichen Wohnung und ist auf dem Weg zum Abitur...

    Die Aktuelle Schulbescheinigung weist nur den Zeitraum bis zum Fach-Abi aus und die Familienkasse hat nach §70 Abs. 2 EStG den Kindergeldbescheid widerrufen.

    Soweit so schlecht.....nun fordert das Amt , in den dem Widerruf beiliegenden Formularen, eine Aussage zum Einkommen des Kindes an und beruft auf das EStG?

    Da das Einkommen (welches sie nicht hat), und dessen Anrechnung auf Kindergeld, aber seit 2012 ersatzlos weggefallen ist, zweifele ich die Rechtsgrundlage zur Erhebung dieser Daten an.

    Ist einer hier so nett und kann mir die Rechtsgrundlage bzw. die Auffassung des Amts erläutern?

    Oder etwas Hilfe bei der Gegenargumentation ;)


    Gruß

    Peter

  • Hallo Theo,

    Danke für deine Antwort.

    Da ich nicht ganzsicher war was genau ich ausfüllen muss, und was sie sonst nochzu klären ist, hab ich da mal angerufen ...und gefragt was genau die wollen.

    Es gab in der Vergangenheit Unklarheiten mit Anforderungen die schon längt vorlagen oder welche die nur im System, aber nicht im Anschreiben standen.


    Ich habe die:

    Erklärung zu den Verhältnisen, KG 5D ( das müsste ich weiterer Schulischer Ausbisldung ausfüllen)

    Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungplatz oder Arbeitzplatz (trift nicht zu)

    Angaben zur Erwerbstätigkeit des Kindes ( es liegt keine solche Tätigkeit vor)


    Die nette Dame vom Amt meinte eine Schulbescheinigung und eine Erklärung zu den Einkünften meiner Tochter sei notwendig sonst würde der Antrag nicht bearbeitet.

    Es ging nicht um die Erwebstätigkeit, das habe ich nachgefragt, sondern um eine Erklärung zum Einkommen.

    Das sollte als Bescheiniging mit dabei....

    Auf die Nachfrage warum, mit Hinweis auf die weitere Schulische Ausbildung, erhielt ich die Antwort das ergäbe ich aus dem EStG!


    Die Formulare selber enthalten diese Erklärung nicht, nur bei den Angaben zur Erwerbstätigkeit des Kindes wär was einzutragen.

    Das Formular wäre aber nur auszufüllen wenn eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen sind....


    Also entweder übersehe ich da was, oder jemand hat schlicht und einfach unfug erzählt...oder ich lass es mal drauf ankommen.


    Gruß

    Peter

  • §70 Abs. 2 EStG den Kindergeldbescheid widerrufen.

    dem Widerruf beiliegenden Formularen, eine Aussage zum Einkommen des Kindes an


    Was steht konkret im Aufhebungsbescheid (Widerruf)?

    Hat das Formular zum Einkommen des Kindes eine Nummer (KG XX)?

    Welche Verhältnisse, die für den Anspruch auf Kindergeld erheblich sind (vgl. § 70 Abs. 2 EStG), haben sich bei euch geändert?


    Die nette Dame vom Amt meinte ... eine Erklärung zu den Einkünften meiner Tochter sei notwendig


    Seit 2012 spielt das Einkommen des Kindes beim Kindergeld keine Rolle mehr. Bis auf eine Ausnahme, wenn das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG) . Das scheint bei auch aber nicht der Fall zu sein, oder?


    Auf die Nachfrage warum, mit Hinweis auf die weitere Schulische Ausbildung, erhielt ich die Antwort das ergäbe ich aus dem EStG!


    "Ergäbe sich aus dem EStG" :rolleyes:

    Lass dir den konkreten Paragraphen nennen.


    Oder etwas Hilfe bei der Gegenargumentation


    Wenn ich wüsste, auf welchen Paragraphen sich die Frau bezieht bzw. was sie im Aufhebungsbescheid geschrieben hat, wäre das kein Problem.

    So bin ich aber ziemlich ratlos, was zwischen dir und er Familienkasse gerade passiert :?::/


    Soweit ich deine Beiträge verstehe, handelt es sich nicht um einen Neuantrag, sondern das Kindergeld wurde bisher gezahlt und nun hat die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung aufgehoben. Dies erfolgt in der Regel nicht aus heiterem Himmel. Gab es vorher schon Schriftverkehr?

    Erfolgt die Aufhebung rückwirkend oder nur für die Zukunft?


    Es wäre wirklich einfacher, wenn du die Schreiben anonym hier verlinken oder wortwörtlich abtippen könntest.


    jemand hat schlicht und einfach unfug erzählt


    Ich glaube eher an ein Missverständnis zwischen dir und der Familienkasse.

    Oder sollte es in den Familienkassen wirklich noch Sachbearbeiter(innen) geben, die die Abschaffung der Einkommensgrenze 2012 nicht mitbekommen haben. Diese hätten dann aber einen gesunden Büroschlaf ;)


    Familienkasse der Agentur für Arbeit oder arbeitest du im öffentlichen Dienst?

  • Hallo Zusammen.

    Guten Tag Theo,

    ein Kindergeldantrag wurde erfolgreich gestellt und irgendwann wurde auch Kindergeld bezahlt....Familienkasse, da nicht im öffentlichen Dienst


    Inhaltlich ist der Bescheid korrekt.

    Die Aktuelle Schulbescheinigung weist nur den Zeitraum bis zum Fach-Abi aus , und zwar bis Juli 2018...eine Weitergehende liegt noch nicht vor

    Mit Ablauf wäre die Änderung der Verhältnisse gegeben.....obwohl das Amt informiert war dass das Bildungsziel Abitur ist.

    Die Neue Bescheinigung wir erst nach den Ferien ausgestellt......deshalb werde ich dem Bescheid Widersprechen und das Formular nachreichen.

    ( Formular KG 5D)


    Es gab in der Vergangenheit einige Differenzen weil Anforderung und Stellungnahmen gefordert wurden für die es keinerlei Rechtsgrundlagen

    gab.

    Das wurde nach Aufforderung zwecks Erklärung mit "Fehler" bei der Bearbeitung erklärt......

    Das mit dem Büroschlaf und dem späten Erwachen wäre natürlich auch ein Lösungsansatz ^^


    Ich werde jetzt nur mal dieses Formular KG 5D, Erklärung zu den Verhältnissen, ausfüllen und die Schulbescheinigung nachreichen, mal sehen was dann noch kommt.

    Natürlich ist mir bewusst das im Umgang mit Behörden und Ämtern immer nur der Widerspruchsfähige Bescheid zählt, aber nach diesem Telefonat möchte ich

    so aufstellen das ich allen Eventualitäten entgegengetreten kann.


    Gruß

    Peter

  • Bei Kindern bis ca. 20 ist es in den Familienkassen gängige Praxis, nach dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule noch bis zu vier Monate Kindergeld zu zahlen, um den Berechtigten die Gelegenheit zu geben, Unterlagen über eine weitere Ausbildung einzureichen. Eine Studienbescheinigung z.B. kann man jetzt auch noch nicht vorlegen. Wird dann nichts weiter eingereicht, wird das Kindergeld natürlich zurückgefordert.

    Die Familienkassen würden sich nur unnötig Arbeit machen, wenn sie jedes Mal Aufhebungs- und Festsetzungsbescheide verschicken würden.


    Bei älteren Kindern, die vielleicht schon eine Ausbildung abgeschlossen haben, wird es nicht immer gemacht, da oft nicht absehbar ist, wie es weitergeht. Bevor die Familienkasse Kindergeld zurückfordern muss, hebt sie die Festsetzung lieber rechtzeitig auf.


    Einen Rechtsanspruch auf die Weiterzahlung für vier Monate (ohne Unterlagen über eine weitere Ausbildung eingereicht zu haben!) hast du allerdings nicht, dass ist eine interne Entscheidung der Familienkassen.


    deshalb werde ich dem Bescheid Widersprechen und das Formular nachreichen.


    Da die Aufhebung mit Wirkung für die Zukunft (ab 01.08.) erfolgte, musst du keinen Einspruch einlegen. Kein Monat wurde mit einem sogenannten negativen Regelungsinhalt belegt.

    Reichst du innerhalb der nächsten 6 Monate die Unterlagen ein, gilt dies als Neuantrag. Das Kindergeld kann rückwirkend ab 01.08. neu festgesetzt und ausgezahlt werden.


    Die Sache mit der Erklärung zum Einkommen des Kindes würde ich vorerst ignorieren. Kommentarlos die Schulbescheinigung sowie KG5d einreichen und abwarten.

    Sollte die Sachbearbeiterin nochmal schriftlich eine Einkommenserklärung anfordern, kopiere alle Schreiben und bitte den Leiter der Familienkasse um die Rechtsgrundlage. Er kann dann entscheiden (Stichwort: Weiterbildung der Mitarbeiter).


    obwohl das Amt informiert war dass das Bildungsziel Abitur ist.


    Es ist üblich, nur die Zeiten auf der Schulbescheinigung zu berücksichtigen. Ziele können sich ändern.


    Widerspruchsfähige Bescheid zählt


    Im Steuerrecht heißt es Einspruch ;)