Hallo Zusammen,
Meine über 18 Jährige Tochter ( aber unter 25) lebt außerhalb der ehelichen Wohnung und ist auf dem Weg zum Abitur...
Die Aktuelle Schulbescheinigung weist nur den Zeitraum bis zum Fach-Abi aus und die Familienkasse hat nach §70 Abs. 2 EStG den Kindergeldbescheid widerrufen.
Soweit so schlecht.....nun fordert das Amt , in den dem Widerruf beiliegenden Formularen, eine Aussage zum Einkommen des Kindes an und beruft auf das EStG?
Da das Einkommen (welches sie nicht hat), und dessen Anrechnung auf Kindergeld, aber seit 2012 ersatzlos weggefallen ist, zweifele ich die Rechtsgrundlage zur Erhebung dieser Daten an.
Ist einer hier so nett und kann mir die Rechtsgrundlage bzw. die Auffassung des Amts erläutern?
Oder etwas Hilfe bei der Gegenargumentation
Gruß
Peter