Einkommenserhöhung im Freistellungszeitraum versäumt mitzuteilen - Bußgeld?

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  • Hallo,


    ich bin seit 7 Jahren von der BaföG-Rückzahlung aufgrund geringen Einkommens freigestellt, der Freistellungszeitraum wurde vor knapp 2,5 Jahren verlängert und endet in 2 Monaten.

    Soeben habe ich auf dem entspr. Mitteilungsbogen gelesen, dass ich es unverzüglich mitteilen muss, wenn sich mein Einkommen erhöht, ansonsten erfülle ich einen Bußgeldtatbestand.

    Mein Einkommen hatte sich schon vor 2 Jahren erhöht und ich wäre in der Lage gewesen, mit dem Tilgen anzufangen.


    Meine Fragen:


    - Wie gehe ich jetzt am besten vor?

    - Nichts machen und einfach in 2 Monaten (Ablauf des Freistellungszeitraumes) mit dem Tilgen anfangen?

    - Das BVA telefonisch über die Mitteilungsversäumnis informieren?

    - Rechtsberatung suchen?


    - Wie hoch kann so ein Bußgeld ausfallen?


    - Die Tilgungsraten, die ich ab in 2 Monaten zu zahlen habe, betragen 315€ vierteljährlich; falls ich in der Lage sein sollte, die kompletten 10000€ sofort zurückzuzahlen, bin ich verpflichtet, dies dem BVA mitzuteilen, auf dass dieses den Tilgungsplan ändert?


    Lieben Dank für eure Hilfe!

    Melanie