Hallo,
ich bin seit 7 Jahren von der BaföG-Rückzahlung aufgrund geringen Einkommens freigestellt, der Freistellungszeitraum wurde vor knapp 2,5 Jahren verlängert und endet in 2 Monaten.
Soeben habe ich auf dem entspr. Mitteilungsbogen gelesen, dass ich es unverzüglich mitteilen muss, wenn sich mein Einkommen erhöht, ansonsten erfülle ich einen Bußgeldtatbestand.
Mein Einkommen hatte sich schon vor 2 Jahren erhöht und ich wäre in der Lage gewesen, mit dem Tilgen anzufangen.
Meine Fragen:
- Wie gehe ich jetzt am besten vor?
- Nichts machen und einfach in 2 Monaten (Ablauf des Freistellungszeitraumes) mit dem Tilgen anfangen?
- Das BVA telefonisch über die Mitteilungsversäumnis informieren?
- Rechtsberatung suchen?
- Wie hoch kann so ein Bußgeld ausfallen?
- Die Tilgungsraten, die ich ab in 2 Monaten zu zahlen habe, betragen 315€ vierteljährlich; falls ich in der Lage sein sollte, die kompletten 10000€ sofort zurückzuzahlen, bin ich verpflichtet, dies dem BVA mitzuteilen, auf dass dieses den Tilgungsplan ändert?
Lieben Dank für eure Hilfe!
Melanie