Kindergeld an Jugendamt für 18-jährige

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Meine Tochter wurde mit 12 Jahren in Obhut genommen. Jetzt ist sie 18. Seit dem bekommt Jugendamt Kindergeld. Was auch verständlich ist. Aber in diesem Jahr habe ich eine Mahnung gekriegt, wo steht, dass ich sollte zahlen an Jugendamt Kindergeld, obwohl ich es seit Jahren nicht bekomme. Wie ich verstanden habe, jetzt muss ich ein Schulbescheinigung vorlegen bei der Familienkasse. Aber die Tochter will nicht ins Kontakt treten, um dieses Formular mir zu geben. Kann ich selbst in der Schule Schulbescheinigung holen, ohne Zustimmung meiner Tochter? Oder muss Jugendamt Schulbescheinigung holen? Ich habe 6 Jahre zuvor ein Formular unterschrieben, wo stand, dass Kindergeld an Jugendamt gezahlt wird.


    Kann es sein dass die Schule mir keine Bescheinigung gibt? Wenn ich Schulbescheinigung nicht bekomme, muss ich selbst das Geld in Höhe Kindergeldes an das Jugendamt zahlen? Und wenn ja, dann bis 21 Lebensjahr des Kindes?

  • Auch wenn das Kindergeld an das Jugendamt abgezweigt wurde, bleibst du der/die Kindergeldberechtigte. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hätte das Kindergeld neu beantragt werden müssen.

    In der Regel senden die Familienkassen den Eltern auch rechtzeitig den Antrag zu.


    Wenn deine Tochter die Mitarbeit verweigert, würde ich vorschlagen, dass du den Kindergeldantrag soweit wie möglich ausfüllst und mit einem entsprechenden Hinweis ans Jugendamt schickst. Sollen sie sich darum kümmern, die Schulbescheinigung von der Tochter zu bekommen.

    Da dein Tochter volljährig ist, muss sie auch die Anlage Kind mit unterschreiben.


    Beachte: Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 66 EStG).


    muss ich selbst das Geld in Höhe Kindergeldes an das Jugendamt zahlen?


    Nur wenn du kein Kindergeld beantragst. Dem Jugendamt ist es egal, ob sie die 194 € von dir oder der Familienkasse bekommen.


    Und wenn ja, dann bis 21 Lebensjahr des Kindes?


    Kindergeld kann bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden, sofern deine Tochter bis dahin eine (oder zwei, drei) Ausbildung(en) absolviert. Solange bleibst du auch der/die Kindergeldberechtigte.

  • Bei der Familienkasse wurde mir gestern gesagt, dass ich soll einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen. Ich habe Antrag schon ausgefüllt und unterschrieben. Heute aber eine andere Sachbearbeiterin hat gesagt, dass das ganze Kram sollte machen der, bei wem meine Tochter wohnt, oder sie selbst. Aber sie wohnt in einem Kinderheim.


    Kann Betreuer von Kinderheim oder Jugendamt Kindergeldberechtigte werden für mein Kind? Wenn ja, dann muss ich dann selbst Kostenbeitrag vom meinem Lohn überweisen an Jugendamt dazu zu Kindergeld, dass Jugendamt von der Familienkasse bekommt? Gilt es derselbe, wenn die Tochter Antrag auf Kindergeld selbst stellt?

  • Kann Betreuer von Kinderheim oder Jugendamt Kindergeldberechtigte werden für mein Kind?


    Definitiv nein. § 62 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten.

    Für eure Tochter seit ihr als Eltern anspruchsberechtigt.


    Antragsteller kann auch eure Tochter oder ein Dritter sein, sofern dieser ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat (§ 67 EStG). Ihr seit zu diesem Zweck verpflichtet, demjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat, eure Identifikationsnummer (§ 139b AO) mitzuteilen.


    Einfacher wäre es natürlich, wenn ihr den Antrag einfach selbst stellt (Achtung: beide Elternteile müssen unterschreiben). Zumal euch bereits eine Mahnung des Jugendamtes vorliegt.


    Wenn ja, dann muss ich dann selbst Kostenbeitrag vom meinem Lohn überweisen an Jugendamt dazu zu Kindergeld, dass Jugendamt von der Familienkasse bekommt? Gilt es derselbe, wenn die Tochter Antrag auf Kindergeld selbst stellt?


    Ob du zusätzlich zum Kindergeld einen Kostenbeitrag ans Jugendamt zahlen musst, kann dir nur das Jugendamt beantworten.