Liebe Forenmitglieder,
so langsam bin ich am Verzweifeln.
Als Mutter von 3 Kindern, 8, 5 und 2 Jahre alt, sollte ich das beantragte Kindergeld aus D erhalten.
Folgende Sachverhalte sind gegeben: Mutter ist in ungekündigter Arbeit in Deutschland, zur Zeit
in Mutterschutz. Wohnort mit den Kindern und Ehemann ist Frankreich, als sogenannter Grenzgänger.
Mein Ehemann ist arbeitssuchend in Frankreich gemeldet und bezieht Arbeitslosengeld.
Die Familienkasse in Deutschland verweigert mir als Antragsteller die Zahlung des vollen
deutschen Kindergeldes, weil sie das Arbeitslosengeld meines Ehemanns ALS EINKOMMEN
gleichstellt.
Meine Frage ist nun, ob das Rechtens ist? Konnte bisher im Netz noch nichts genaues finden.
Nur die Aussage, das Sozialleistungen von Einkommen freigestellt sind. Ob ich das so richtig
interpretiert habe und auf welche Gesetzgebung das basiert weiss ich nicht.
Kann mir hier jemand vielleicht etwas weiterhelfen? Ich wäre Euch wirklich sehr verbunden.