Hallo, ich bin 25 Jahre alt und habe versucht BAföG zu beantragen jedoch würde ich nichts bekommen, da meine Eltern zu viel verdienen, jedoch da Sie hohe Kosten haben können Sie mir keinen Unterhalt leisten sofern dieser überhaupt besteht.
Zu meinem relevanten Werdegang:
- 08/ 2003 – 06/ 2009 Fachoberschulreife
- 08/ 2010 – 01/ 2012 Zweijährige Höhere Handelsschule für das Fachabitur (Habe ich abgebrochen nach dem ersten Jahr)
- 08/ 2013 – 01/ 2016 Berufsausbildung als Einzelhandelskaufmann
- 11/ 2016 – 04/ 2018 Teilzeitjob 30/h in einem Lager als Verräumer
- 08/ 2018 Fange ich mit der Fachhochschulreife (Wirtschaft) an, Bildungsgang nennt sich FOS12 und setzt eine einschlägige Berufsausbildung voraus
Ich erfülle noch nicht die Kriterien für ein Elternunabhängiges BAfög deshalb möchte ich versuchen einen Antrag auf Vorausleistung zu stellen, ich denke dass meine Eltern mir keinen Unterhalt leisten müssen, deshalb sollte ich dann Elternunabhängig gefördert werden.
Es muss ja ein enger und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Erstausbildung und der Zweitausbildung bestehen, ich sehe zwar einen sachlichen Zusammenhang zwischen Einzelhandelskaufmann und dem Fachabitur in Richtung Wirtschaft, jedoch sehe ich keinen zeitlichen Zusammenhang da weit über 2 Jahre dazwischen liegen und ich auch während der Zeit dazwischen in Teilzeit gearbeitet habe. Zu dem kommt dass ich früher das Fachabitur bereits abgebrochen habe.
Also nun nochmal konkret meine Frage, besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber mir oder habe ich Chancen dass die Unterhaltspflicht erloschen ist?