Ich möchte im August die Ausbildung zur Erzieherin in Vollzeit absolvieren. Jetzt habe ich gelesen, dass der Bewilligungszeitraum für eine Vollzeitmaßnahme nur 24 Monate beträgt. Stimmt das oder erhalte ich das Meister-Bafög für die vollen 36 Monate der Ausbildung?
Meister-Bafög Bewilligungszeitraum Erzieherausbildung (Vollzeit) ?
Das Forum ist INAKTIV
- - Registrierung nicht möglich
- - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
-
-
Jetzt habe ich gelesen, dass der Bewilligungszeitraum für eine Vollzeitmaßnahme nur 24 Monate beträgt. Stimmt das
Stimmt.
Eine Teilnahme an Maßnahmen in Vollzeitform wird bis zur Dauer von 24 Kalendermonaten ... gefördert (Förderungshöchstdauer) (§ 11 AFBG).
Zitatfür die vollen 36 Monate der Ausbildung?
Bei uns sind die letzten 12 Monate ein Anerkennungsjahr mit Vergütung.
Ist das bei dir anders?
-
Ja wir in Sachsen haben im letzten Jahr ein 14-wöchiges Praktikum nach den Prüfungen, wird aber nicht vergütet.
-
Dann kommt vielleicht § 11 Abs. 1 Satz 2 AFBG in Frage:
Abweichend von Satz 1 wird die Förderungshöchstdauer angemessen verlängert, soweit ... die längere Dauer der Vorbereitung auf das Fortbildungsziel rechtlich vorgeschrieben ist.