Ich möchte für meine volljährig behinderte Tochter , die an dem Mc Cune Albright Syndrom leidet (Glaskochenkrankheit) weiterhin Kindergeld beziehen. Meine Tochter arbeitet 20 Stunden in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen besonders eingerichteten und geförderten Arbeitsplatz. Wegen ihrer Behinderung an dem Mc Cune Albright Syndrom und den krankheitsbedingten Umständen ist sie leider nicht in der Lage, eine arbeitslosenversicherungspflichtige, vollzeitbeschäftige Stelle unter den üblichen Bedingungen des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes wegen ihrer geminderten Leistungsfähigkeit auszuüben. Sie ist leider trotz ihrer Erwerbstätigkeit nicht in der Lage, ihren gesamten Lebensbedarf zu bestreiten, da ihre Behinderung für die mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt in erheblichem Maße (mit-) ursächlich ist. Es ist ihr daher objektiv unmöglich Ihren (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten. Die Familienkasse hat wiederholt den Anspruch auf Zahlung des KG abgelehnt, da sie sich in einem Arbeitsverhältnis mit 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit befindet. Meine o.g. Begründung wurde nicht berücksichtigt. Sie erzielt ein mtl. EK von 727 €. Ich möchte meinen Einspruch aufrecht erhalten. Kann mir jemand weiterhelfen?
Besten Dank.