Wohngeldberechtigt ?

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  • Hallo,


    Folgende Frage(n)


    Ich Arbeite ab 1. März in einem Beschäftigungsverhältnis wo ich 451 Brutto verdiene (damit ich sozialversichert bin)


    - Hier schon die erste Frage laut den Wohngeldrechner werden immer 30% abgezogen wegen Steuern und Versicherungen ob wohl hier die Belastung auf meiner Seite als Arbeitnehmer nur bei ca. 50€ liegen würde (Gleitzonenregelung).

    Berechnet das Wohngeldamt den realen Betrag den ich Netto verdiene oder ziehen die immer Pauschal diese 30% ab?


    Zusätzlich bekomme ich noch 192€ Kindergeld.


    Das macht zusammen 643€ (mit Bruttolohn) und Netto ca. 592 €


    Meine Miete Beträgt 300€ kalt + 60€ Nebenkosten = 360€


    Laut diversen Rechnern würde mir so ca. 240€ Wohngeld zustehen.


    Nun besteht das Problem das ich unter dem Mindesteinkommen wäre.


    416€ (Regelsatz) + 425€ (Gesammtmiete warm) + 50€ Strom = 891€ Mindesteinkommen


    Nun kann man ja, aufgrund von Sparsamkeit, 80% vom Regelsatz nehmen das wären dann 333€ (aufgerundet) und würde dann ein Mindesteinkommen von 808 € bedeuten.


    Dies setzt scheinbar eine Plausibilitätsprüfung voraus.


    Könnte mir jemand erläutern, wie die Plausibilitätsprüfung genau abläuft?


    da ich dann ja immer noch unter dem Mindesteinkommen liegen würde, habe ich gelesen das dann, das "fiktive Wohngeld" mit zu gerechnet wird, was in meinem Fall ca. 240€ wären und womit ich dann schließlich das Mindesteinkommen erreichen würde.


    Sind die Informationen/ meine Rechnung bis hier hin richtig?


    Desweiteren habe ich noch 3000€ gespart, für ein Auslandsjahr, was ich nächstes Jahr antreten möchte.

    Wie ich gelesene habe kann man sagen man würde von seinem Vermögen jeden Monat ein festen Betrag nehmen, damit dieses als Einkommen gezählt wird.


    Nun die letzte Frage : Kann ich angeben das ich nichts von meinem "Vermögen" zum Einkommen hinzuziehen möchte und sollte der Antrag abgelehnt werden, danach sagen das ich es doch hinzuziehen möchte damit der Antrag doch bewilligt wird?



    Ich bedanke mich schonmal vielmals im voraus für jede hilfreiche Antwort :)


    Leider wurde ich im Internet nicht fündig, bzw. konnte keine Fall sehen den ich auf meinen Fall anwenden konnte.

  • Vorab wäre zu klären, ob für dich ab März 2018 noch Anspruch auf Kindergeld besteht.


    Ausbildung oder Freiwilligendienst? Nein.

    Ausbildungsuchend zum nächstmöglichen Zeitpunkt? Offensichtlich ebenfalls nicht (ein Auslandsjahr, was ich nächstes Jahr antreten möchte).

    U21, arbeitsuchend und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehend? Evtl. ja. Diese Voraussetzung fällt allerdings zum 01.03.2018 weg und damit auch das Kindergeld.


    Ohne Kindergeld, wird es eng mit einem Wohngeldanspruch.


    Wie alt bist du? Wovon lebst du derzeit?


    - Hier schon die erste Frage laut den Wohngeldrechner werden immer 30% abgezogen wegen Steuern und Versicherungen


    Dann hast du deine Daten falsch in den Wohngeldrechner eingegeben, siehe § 16 WoGG.

    xattarro schrieb:

    Berechnet das Wohngeldamt den realen Betrag den ich Netto verdiene oder ziehen die immer Pauschal diese 30% ab?


    Jahreseinkommen minus Arbeitnehmerpauschbetrag = X

    (X minus Abzugsbeträge nach § 16 WoGG) geteilt durch 12 Monate = zu berücksichtigendes Monatseinkommen


    PS: Kindergeld, sofern noch Anspruch besteht, zählt als Unterhalt und wird mit berücksichtigt.


    Zitat

    Desweiteren habe ich noch 3000€ gespart, für ein Auslandsjahr, was ich nächstes Jahr antreten möchte.

    Wie ich gelesene habe kann man sagen man würde von seinem Vermögen jeden Monat ein festen Betrag nehmen, damit dieses als Einkommen gezählt wird.


    Wärst du denn bereit, auf dein Auslandsjahr zu verzichten und dein Vermögen tatsächlich für deinen Lebensunterhalt einzusetzen?

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 Mal editiert, zuletzt von Theo ()

  • Das Kindergeld werde ich auch weiterhin bekommen, von daher kann es mit reinberechnet werden.



    Die Frage ist halt nur ob meine Berechnung bis dahin stimmt?


    Und viel wichtiger inwieweit ich meine Angaben zum Vermögen mache, welches ich bereit wäre zu Verbrauchen, nur geht es mir darum ob ich erst sagen kann das ich es nicht tuhe und dann abwarten kann ob es bewilligt wird und sofern ein Ablehnung kommt, neubeantragen kann/ nachträglich ergänzen kann das ich den noch fehlenden Betrag monatlich von meinem Vermögen nehme.


    Ich wäre sehr dankbar wenn mir da jemand weiter helfen kann :)