Hallo liebe Community,
ich beziehe bereits Wohngeld, wobei mein anzurechnendes Jahreseinkommen momentan aufgrund § 3 Abs 26 EStG deutlich reduziert ist, da ich als Übungsleiterin angestellt bin und somit bis 2400 Euro pro Jahr als Werbungskosten abgezogen werden.
Nun überlege ich den (freiwilligen) Jobwechsel in die Pflege (besser: Persönliche Assistenz nach dem Arbeitgebermodell). Hier greift § 3 Abs 26 EStG ja nicht, da in diesem Fall mein Arbeitgeber keine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, obwohl grundsätzlich auch Pflegetätigkeiten abgedeckt sind - oder? Greift hier aber evt. § 3 Abs 36? Falls ja, wie hoch ist dann der Werbungskostenabzug? Oder gibt es hier irgendeine andere Rechtsgrundlage, die auch für diese Tätigkeit einen Werbungskostenabzug legitimiert?
Dafür bin ich leider zu wenig Juristin. Da ich mich am Ende meines Studiums befinde und momentan Geld für den Berufseinstieg spare, ist für mich ein Unterschied im Wohngeld in Höhe von ca 300 Euro nicht unerheblich für die Entscheidung.
Besten Dank für eure Hilfe!