Untermietvertrag / Anspruch Wohngeld

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  • Hallo, ich benötige mal dringend Hilfe.


    Wir leben als Familie mit unseren Kindern zusammen in unserem Haus. Die haben kein eigenes Einkommen. Unser Sohn (18) fängt demnächst an zu arbeiten/Ausbildung und verdient schätzungsweise monatl. um 1800,- € ein weiteres Familienmitglied bekommt montl. 1000,- € Rente.


    Das Wohngeldamt hat uns nun mitgeteilt, dass das Einkommen von unserem Sohn zu der Rente, als gemeinsames Einkommen gerechnet wird. Und wir dann keinen Anspruch mehr auf Leistungen haben. Da unser Sohn aber eigentlich nur 1-2x Monat zu Hause wäre (Ausbildung bei der BW), finde ich diese Regelung sehr unfair.


    Wenn wir nun unserem Sohn nun ein Zimmer vermieten (mit Mietvertrag) und er uns eine geringe Miete zahlt, wird dann das Einkommen von unserem Sohn NICHT mehr auf die Rente gerechnet? Und wir somit wieder Anspruch auf Wohngeld hätten?


    Im Wohngeldrechner gibt es eine Frage:

    https://secure.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/wohngeld/wohngeldrechner/?no_cache=1


    - Anzahl der Haushaltsmitglieder insgesamt

    - Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder


    ^^^ WAS BEDEUTET DAS?


    Kennt sich jemand mit so einem Fall aus? Oder gibt es noch Alternativmöglichkeiten?

    Besten Dank vorab für die Hilfe

  • Aber was bedeutet denn nun:

    - Anzahl der Haushaltsmitglieder insgesamt

    - Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied


    Auch wenn unser Sohn in Ausbildung geht, müssen doch die laufenden Kosten weiter gezahlt werden. Die fallen doch mit der Ausbildung nicht plötzlich weg. Also besteht doch noch Bedarf an Wohngeld. Ich möchte ja nichts, was ich nicht benötige. Und das Amt kann doch nicht von meinem Sohn erwarten, dass er von seinem Ausbildungsgehalt, meine laufenden Kosten zahlt. Das ist doch nicht richtig.

  • Da unser Sohn aber eigentlich nur 1-2x Monat zu Hause wäre (Ausbildung bei der BW)


    § 9 Abs. 1 BGB: Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort.

    § 17 Abs. 1 BMG: Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    § 27 Abs. 2 BMG: Wer im Inland nach § 17 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden

    § 27 Abs. 1 Nr. 5 BMG: Eine Meldepflicht nach § 17 wird nicht begründet, wenn eine Person, die für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft bezieht, um ... Dienst bei der Bundeswehr als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit ... zu leisten, sofern die Unterkunft für nicht länger als zwölf Monate bezogen wird, ...


    Wie ist dein Sohn bei der Bundeswehr untergebracht? Wie lange bleibt er voraussichtlich an dem Standort?


    Muss/kann er sich an seinem Standort mit dem 1. Wohnsitz anmelden, kann er sich bei euch abmelden. Dann wird sein Einkommen beim Wohngeld auch nicht mehr berücksichtigt.


    Zitat

    Und das Amt kann doch nicht von meinem Sohn erwarten, dass er von seinem Ausbildungsgehalt, meine laufenden Kosten zahlt.


    Das erwartet das Amt auch nicht. Es stellt nur anhand des WoGG fest, ob ihr als Familie Anspruch auf Wohngeld habt. Mehr nicht.


    Aber du kannst erwarten, dass euer Sohn sich, solange er bei euch lebt (mit 1. Wohnsitz gemeldet ist), anteilig an den Kosten beteiligt.


    Zitat

    - Anzahl der Haushaltsmitglieder insgesamt

    - Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied


    §§ 5 bis 8 WoGG

  • Danke für die Antwort Theo


    Das Problem ist, dass mein Sohn sich ERST nach Grundausbildung und Ende der Probezeit in der Kaserne als Hauptwohnsitz melden darf. So lange ist er bei uns gemeldet. Würde aber bedeuten, dass wir 6 Monate keinen WG Anspruch haben. Ich weiß nicht wie ich dann alles finanzieren soll. Es handelt sich nicht um 100,- im Monat. Diese würde ich ganz bestimmt auffangen können.

    Und ich kann und will meinem Sohn auch nicht sagen, dass er (sofern er überhaupt während der 3 mont. Grundausbildung mal nach Hause kommt, da diese gut 800km entfernt ist) mich mit einer dreistelligen Summe monatl. unterstützen soll. Er hat in der Kaserne auch seine Ausgaben. Stubengeld, Pflegeversicherung, Verpflegungsgeld usw. da liegt er auch schon bei 500,00 und mehr. Eine kleine Summe X wird er schon beisteuern, wenn er dann wieder regelmäßig nach Hause kommt. Sobald er den Standort nach ca. 3 Monaten wieder wechselt.


    Gibt es denn wirklich keine andere Möglichkeit? Das kann doch bald nicht sein.


    Das WGA sagt: Sohn einfach abmelden

    Meldestelle sagt: ist quatsch, man kann nicht nur abmelden, man muss sich ummelden

    BW sagt: anmelden an der Kaserne geht erst nach 6 Monaten


    Ein verflixter Kreislauf. Und davon soll man gesund werden. Ich könnt heulen


    Zitat


    ein ein Untermietsvertrag würde nichts an der Anrechnung des Einkommens ändern,


    Was wäre denn, wenn ich eine wildfremde Person in mein Haus untervermiete? Wäre die Sachlage die gleiche? Oder liegt es nur daran, dass mein Sohn ein Familienmitglied ist?


    Ich finde es auch nicht richtig, dass er sich nur fürs Amt eine Wohnung suchen soll. Bei dem heutigen WOhnungsmangel an kleinen Wohnungen, wäre das doch nur verschenkter Wohnraum, für Leute die es wirklich dringend benötigen. Da mein Sohn ja überwiegend in der Kaserne untergebracht ist.


  • Was wäre denn, wenn ich eine wildfremde Person in mein Haus untervermiete? Wäre die Sachlage die gleiche? Oder liegt es nur daran, dass mein Sohn ein Familienmitglied ist?

    Dann würde diese Person nicht mit euch in einen Topf geschmissen werden, aber die Untermiete, die an euch gezahlt wird, wird von euren Mietkosten abgezogen, somit habt ihr auch wieder weniger Bedarf. (Da ihr ja auch de facto weniger Miete zahlen würdet bzw. Mieteinnahmen habt.)

  • Zitat

    Und ich kann und will meinem Sohn auch nicht sagen, dass er (sofern er überhaupt während der 3 mont. Grundausbildung mal nach Hause kommt, da diese gut 800km entfernt ist) mich mit einer dreistelligen Summe monatl. unterstützen soll.



    Ich finde es auch nicht richtig, dass er sich nur fürs Amt eine Wohnung suchen soll.


    Die beiden Aussagen sind irgendwie unlogisch :/


    Eine eigene Wohnung, obwohl er in der Kaserne wohnt, wäre sicher teurer als zu Hause etwa Kostgeld abzugeben.


    Zitat

    Gibt es denn wirklich keine andere Möglichkeit?


    Trotz seines hohen Einkommen könntet ihr für euren Sohn noch Anspruch auf Kindergeld haben >> A15.2 DA-KG <<


    Grundsätzlich müsstet ihr es zwar an ihn weiterleiten, aber vielleicht überlässt er es euch - sozusagen als Kostgeld.


    Zitat

    Was wäre denn, wenn ich eine wildfremde Person in mein Haus untervermiete?


    Dann würden aber auch eure Unterkunftskosten sinken bzw. die Einnahmen steigen, was sich ebenfalls aufs Wohngeld auswirkt.


    Zitat

    Ich könnt heulen


    Ich verstehe dein Problem nicht. Natürlich fehlt dir das Wohngeld, aber andererseits habt ihr einen Esser weniger im Haus. Euer Sohn verbraucht derzeit weder Strom, noch Wasser. Allein die Einsparungen bei den Lebensmitteln dürften bei 150 € aufwärts liegen.


    Zitat

    Wir leben als Familie mit unseren Kindern zusammen in unserem Haus. Die haben kein eigenes Einkommen. ... ein weiteres Familienmitglied bekommt montl. 1000,- € Rente.

    keinen WG Anspruch haben. ... Es handelt sich nicht um 100,- im Monat.


    Ich weiß nicht wie ich dann alles finanzieren soll.


    Situation bisher:

    mind. 4 Haushaltsmitglieder mit 1.000 € Rente + Kindergeld = mehr als 100 € Wohngeld


    Nur anhand des genannten Einkommens wäre ein Wohngeldantrag schon vorher mangels ausreichend Einkommen abgelehnt worden.

    Das ihr trotzdem mehr als 100 € WG bekommt, lässt vermuten, dass ihr Ersparnisse habt, die von der Wohngeldstelle in der Plausibilitätsprüfung berücksichtigt wurden.

    Dann könntet ihr aber auch den Verlust bzw. der Verringerung des Wohngeldes durch das Einkommen eures Sohnes finanziell auffangen.

    Wenn nicht, wäre ein Antrag auf ALG II anzuraten.