Es handelt sich hier um einen Antrag von 2016. Dieser wurde vom 01.09.2016 - 31.08.2017 bewilligt. Ein Folgeantrag wurde gestellt, aber bisher nicht genehmigt, da noch die Einkommensteuererklärung verlangt wird (obwohl wir nicht veranlagt sind und damit die neue Bewilligung in die Länge gezogen wird, wie bereits beim Antrag 2016 - Ist das normal?).
Meine Familie hat ein Jahreseinkommen laut Einkommensberechnung von 15780,98€.
Mein Sohn (19Jahre) hat nun befristet vom 24.4. - 31.8.2017 einen Aushilfsjob (nach Bedarf) auf Minijob-Basis angenommen und insgesamt Brutto 1097,50€ verdient. Dieses Geld ist uns im Juni, Juli und August zugeflossen. (Im August hat er nicht mehr gearbeitet, da in dieser Zeit der Betrieb Urlaub hatte; RV Voller Beitrag (40,61€); KV Pauschalbeitrag, PV und AV kein Beitrag).
Daraufhin wurde rückwirkend ab 1.5.17 das Wohngeld neu berechnet.
Kann mir bitte jemand hilfreiche Infos geben
1. ob der Minijob überhaupt anrechenbar ist? (15% Regel; §27 WoGG)
2. wie die Berechnung des Jahreseinkommens für mein Sohn aussehen sollte und wie das anschließend anzurechnen ist?
Vielen Dank im voraus für jeden (weiteren) Hinweis.