Wenn der Kindesvater keinen Unterhalt zahlt...

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  • Hallo liebe Studenten,


    ich habe eine wichtige Frage. Ab nächstem Jahr möchte ich in Berlin studieren. Ich bin alleinerziehende Mutter einer zweijährigen Tochter. Der Kindesvater zahlt, wenn auch nicht unbedingt bereitwillig, monatlichen Unterhalt. Laut Gerichtsbeschluss muss der Kindesvater bis zum dritten Lebensjahr unserer gemeinsamen Tochter den Trennungsunterhalt FÜR MICH leisten. Ab dem Zeitpunkt zahlt er dann nur noch den Kindesunterhalt. Nun ist es so, dass das Studium im April beginnt. In diesem Monat wird meine Tochter genau drei. Ich weiß allerdings nicht, wie hoch der Kindesunterhalt ab April 2018 sein wird, wie er berechnet wird und ob der Kindesvater ihn überhaupt leisten wird. Ich könnte wenn dann nur per se angeben, welchen Betrag der Kindesvater gemäß Düsseldorfer Tabelle zahlen müsste... Ohne seine Einkommensverhältnisse zu kennen, ist es allerdings etwas schwierig... oder soll/muss ich dann nur den Unterhaltsvorschuss (den Mindestbetrag an Unterhalt) angeben. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Kindesvater die Zahlungen einfach mal wieder für einige Monate einstellt...


    Könnt ihr mir bitte sagen, was der Bafögstelle mitteilen kann oder wie ich das in dem Antrag ausfüllen muss?


    Darüber hinaus habe ich einfach im Allgemeinen eine Frage. Was ist, wenn kein Kontakt zum Vater besteht, jedoch die Bafögstelle die Einkommensverhältnisse der Eltern überprüfen muss. Nimmt dann die Bafögstelle schriftlichen Kontakt zum Vater auf oder muss das Kind dafür sorgen? Was ist, wenn der Vater sich weigert, die Einkommensverhältnisse zu offenbaren UND sich auch weigert überhaupt weiterhin Unterhalt zu zahlen!?


    Ich freue mich über einige Antworten, Hilfen und Tipps.


    Liebe Grüße,

    Hannah

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von xhannahx ()

  • Könnt ihr mir bitte sagen, was der Bafögstelle mitteilen kann oder wie ich das in dem Antrag ausfüllen muss?


    Gib den aktuellen Unterhalt an mit dem Hinweis, dass sich dieser voraussichtlich ab April 2018 verringern wird. Reiche dann 2018 die neue Unterhaltsvereinbarung nach.


    Zitat

    Ich könnte wenn dann nur per se angeben, welchen Betrag der Kindesvater gemäß Düsseldorfer Tabelle zahlen müsste... Ohne seine Einkommensverhältnisse zu kennen, ist es allerdings etwas schwierig... oder soll/muss ich dann nur den Unterhaltsvorschuss (den Mindestbetrag an Unterhalt) angeben. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Kindesvater die Zahlungen einfach mal wieder für einige Monate einstellt...


    Spekulationen haben im BAföG-Antrag nichts zu suchen.


    Zitat

    Was ist, wenn kein Kontakt zum Vater besteht, jedoch die Bafögstelle die Einkommensverhältnisse der Eltern überprüfen muss. Nimmt dann die Bafögstelle schriftlichen Kontakt zum Vater auf oder muss das Kind dafür sorgen?


    Zunächst musst du selbst deinen Vater anschreiben und um Auskunft bitten.


    Zitat

    Was ist, wenn der Vater sich weigert, die Einkommensverhältnisse zu offenbaren UND sich auch weigert überhaupt weiterhin Unterhalt zu zahlen!?


    Zahlen die Eltern keinen Unterhalt kannst du BAföG-Vorausleistungen beantragen. Das BAföG-Amt prüft dann, ob deine Eltern noch unterhaltspflichtig sind und wird sich ggf. das Geld von ihnen zurückholen.


    PS: Sofern du noch unter 25 bist, vergesst nicht Kindergeld für dich zu beantragen. Kindergeldberechtigt ist der Elternteil, der dir den höheren Barunterhalt zahlt (§ 64 Abs. 3 EStG) - also ggf. dein Vater.