Hallo und einen schönen guten Morgen zusammen...
wir würden gerne, beim unserem zuständigen Wohnungsamt Wohngeld beantragen. Da wir aber nicht zu 100% wissen, ob überhaupt, und in welcher Höhe wir Wohngeldberechtigt sind, würden wir uns freuen, wenn wir hier ein paar Informationen bekommen würden  . Im folgenden ein paar Zahlen und Fakten:
Einkünfte und Ersparnisse:
Meine Frau befindet sich z.Zt. in Elternzeit und erhält vom
07.10 - 06.11 = 553,64 Euro.
Vom 07.11 - 06.04 monatlich 780,13 Euro
und vom 07.04 - 06.08 = 705,13 Euro.
Ich beziehe aktuell gar keine Einkünfte, und bestreitet den Lebensunterhalt von Ersparnissen (zur Verfügung stehen 7613,99 Euro + 1000 Euro Dispokredit) plus ein freier Verfügungsrahmen in Höhe von 3500€ von einer anderen (Kredit) Bank.
Im Haushalt leben zusätzlich zwei minderjährige Kinder (2 1/2 Jahre und 3 Monate) für welche wir Kindergeld erhalten.
Miete:
Die warm Miete komplett beträgt 745 Euro.
Nettokalt = 531 Euro,
Betriebskosten = 96,00 Euro,
Heizung = 57,00 Euro,
Kaltwasser = 36,00 Euro,
Warmwasser = 25,00 Euro.
Ich hoffe, dass diese Zahlen ausreichend sind, um evtl. eine Wohngeld Prognose zu erhalten. Laut meiner eigenen Berechnung, sollten wir eigentlich Anspruch auf Wohngeld haben. Ich kann aber natürlich auch vollkommen daneben liegen...
Ich hatte mal bei experto etwas von einem Fallbeispiel gelesen. Meint ihr, dieses Beispiel wäre auf unsere momentane Situation zutreffend ?
"Birgit und Anton Müller wohnen in einer gemeinsamen Wohnung (was denn sonst?), die warm 750 € kostet. Birgit hat einen Teilzeitjob, bei dem sie 800 € brutto verdient, was in netto eine Zahlung von 600 € ergibt. Anton ist freischaffender Künstler und sein Genius wurde noch nicht von der Fachwelt entdeckt, was auch die monatlichen Einnahmen in Höhe von nur 250 € erklärt. Zusammen ergibt das also ein Gesamteinkommen von 850 €.
Wie nun wird in diesem Beispiel das Mindesteinkommen errechnet?
Fangen wir mit der absoluten Summe an:
646 € Regelsatz + 750 € Warmmiete + 30 € Strom = 1.426 €
Nun kann das Wohngeldamt von dieser Summe 20% abziehen, wenn Anton und Birgit plausibel nachweisen können, dass sie mit den ihnen zur Verfügungen stehenden finanziellen Mitteln den Lebensunterhalt bestreiten können. Dies geschieht meist mit einer Art Haushaltsbuch und würde in unserem Beispiel zur Rechnung
1.426 €
– 285 € abgerundete 20%
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1.141 €
führen.
Von dieser so errechneten Summe werden nun die (Netto-)Einnahmen abgezogen, in unserem Fall also
1 141 €
– 850 € Netto-(Einkommen)
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291 € Mindesteinkommen
Somit bleiben also noch 291 €, die ungedeckt sind. Als nächstes wird das fiktive Wohngeld errechnet, also das Wohngeld, welches beide bekommen würden, wenn es nicht das Problem mit dem Mindesteinkommen gäbe. Das fiktive Wohngeld kann man sich wunderschön unter Wohngeldantrag.de errechnen und ergibt in unserem Fall
291 €
– 245 € fiktives Wohngeld
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46 € erforderliches Mindesteinkommen
Damit fehlen in der Haushaltskasse monatlich 46 € und der Antrag auf Wohngeld braucht erst gar nicht ausgefüllt zu werden.
Aber nicht so eilig: Oma Hermine hat Birgit ein Sparbuch mit 3.000 € hinterlassen und das könnte sich nun sogar lohnen. Denn Vermögen, welches nicht fest angelegt, also frei verfügbar ist, kann man prima auch zum Lebensunterhalt verwenden. Es wird bei der Berechnung des Mindesteinkommens immer von einem Jahr ausgegangen. Das bedeutet
46 € erforderliches Mindesteinkommen x 12 Monate = 552 € erforderliches Vermögen
und dank Oma Hermine und ihren 3.000 € ist die Wohngeldwelt der Müllers wieder in Ordnung."
Vielen Dank und einen schönen Gruß
Edit: ALG2 wurde bei mir abgelehnt, da meine Frau (Bedarfsgemeinschaft) über zu hohes Vermögen in Form eines Bausparvertrages verfügt