Antrag auf Wohngeld - bräuchte bitte Hilfe bei der Berechnung

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  • Hallo und einen schönen guten Morgen zusammen...



    wir würden gerne, beim unserem zuständigen Wohnungsamt Wohngeld beantragen. Da wir aber nicht zu 100% wissen, ob überhaupt, und in welcher Höhe wir Wohngeldberechtigt sind, würden wir uns freuen, wenn wir hier ein paar Informationen bekommen würden  . Im folgenden ein paar Zahlen und Fakten:




    Einkünfte und Ersparnisse:



    Meine Frau befindet sich z.Zt. in Elternzeit und erhält vom

    07.10 - 06.11 = 553,64 Euro.

    Vom 07.11 - 06.04 monatlich 780,13 Euro

    und vom 07.04 - 06.08 = 705,13 Euro.



    Ich beziehe aktuell gar keine Einkünfte, und bestreitet den Lebensunterhalt von Ersparnissen (zur Verfügung stehen 7613,99 Euro + 1000 Euro Dispokredit) plus ein freier Verfügungsrahmen in Höhe von 3500€ von einer anderen (Kredit) Bank.



    Im Haushalt leben zusätzlich zwei minderjährige Kinder (2 1/2 Jahre und 3 Monate) für welche wir Kindergeld erhalten.




    Miete:



    Die warm Miete komplett beträgt 745 Euro.

    Nettokalt = 531 Euro,

    Betriebskosten = 96,00 Euro,

    Heizung = 57,00 Euro,

    Kaltwasser = 36,00 Euro,

    Warmwasser = 25,00 Euro.




    Ich hoffe, dass diese Zahlen ausreichend sind, um evtl. eine Wohngeld Prognose zu erhalten. Laut meiner eigenen Berechnung, sollten wir eigentlich Anspruch auf Wohngeld haben. Ich kann aber natürlich auch vollkommen daneben liegen...


    Ich hatte mal bei experto etwas von einem Fallbeispiel gelesen. Meint ihr, dieses Beispiel wäre auf unsere momentane Situation zutreffend ?

    "Birgit und Anton Müller wohnen in einer gemeinsamen Wohnung (was denn sonst?), die warm 750 € kostet. Birgit hat einen Teilzeitjob, bei dem sie 800 € brutto verdient, was in netto eine Zahlung von 600 € ergibt. Anton ist freischaffender Künstler und sein Genius wurde noch nicht von der Fachwelt entdeckt, was auch die monatlichen Einnahmen in Höhe von nur 250 € erklärt. Zusammen ergibt das also ein Gesamteinkommen von 850 €.

    Wie nun wird in diesem Beispiel das Mindesteinkommen errechnet?

    Fangen wir mit der absoluten Summe an:

    646 € Regelsatz + 750 € Warmmiete + 30 € Strom = 1.426 €

    Nun kann das Wohngeldamt von dieser Summe 20% abziehen, wenn Anton und Birgit plausibel nachweisen können, dass sie mit den ihnen zur Verfügungen stehenden finanziellen Mitteln den Lebensunterhalt bestreiten können. Dies geschieht meist mit einer Art Haushaltsbuch und würde in unserem Beispiel zur Rechnung

    1.426 €


    – 285 € abgerundete 20%


    =======================


    1.141 €

    führen.

    Von dieser so errechneten Summe werden nun die (Netto-)Einnahmen abgezogen, in unserem Fall also

    1 141 €


    – 850 € Netto-(Einkommen)


    ==========================


    291 € Mindesteinkommen

    Somit bleiben also noch 291 €, die ungedeckt sind. Als nächstes wird das fiktive Wohngeld errechnet, also das Wohngeld, welches beide bekommen würden, wenn es nicht das Problem mit dem Mindesteinkommen gäbe. Das fiktive Wohngeld kann man sich wunderschön unter Wohngeldantrag.de errechnen und ergibt in unserem Fall

    291 €


    – 245 € fiktives Wohngeld


    =======================


    46 € erforderliches Mindesteinkommen

    Damit fehlen in der Haushaltskasse monatlich 46 € und der Antrag auf Wohngeld braucht erst gar nicht ausgefüllt zu werden.

    Aber nicht so eilig: Oma Hermine hat Birgit ein Sparbuch mit 3.000 € hinterlassen und das könnte sich nun sogar lohnen. Denn Vermögen, welches nicht fest angelegt, also frei verfügbar ist, kann man prima auch zum Lebensunterhalt verwenden. Es wird bei der Berechnung des Mindesteinkommens immer von einem Jahr ausgegangen. Das bedeutet

    46 € erforderliches Mindesteinkommen x 12 Monate = 552 € erforderliches Vermögen

    und dank Oma Hermine und ihren 3.000 € ist die Wohngeldwelt der Müllers wieder in Ordnung."




    Vielen Dank und einen schönen Gruß



    Edit: ALG2 wurde bei mir abgelehnt, da meine Frau (Bedarfsgemeinschaft) über zu hohes Vermögen in Form eines Bausparvertrages verfügt

  • Hallo,


    die Angaben von experto sind uralt und somit kaum tauglich.


    Ansonsten ist ein Wohngeldanspruch bzw. nur für einen sehr begrenzten Zeiitraum möglich, da das Einkommen zu gering und das tatsächliche Barvermögen evtl. nicht ausreichend ist.


    Angesichts des Barvermögen und des nicht baren Vermögen könnte auch von einem Mißbrauch des Wohngeldes ausgegangen werden.

    Laut meiner eigenen Berechnung, sollten wir eigentlich Anspruch auf Wohngeld haben.

    Mag sein. Aber ich gehe davon aus, daß Du das erforderliche Mindesteinkommen dabei völlig außer Acht gelassen hast.


    Gruß!

  • Danke erstmal für die Antwort. Wie hoch ist denn das erforderliche Mindesteinkommen ?


    So wie ich das gelesen habe, soll man dem Wohnungsamt nachweisen, wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet.


    Und das mache ich mit meinem Ersparnissen, und meine Frau vom Elterngeld.


    Über 8000 Euro für die mir für Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, finde ich jetzt auch nicht soooo wenig.


    Plus die 3500 die zur freien Verfügung stehen.




    Anders würde es vermutlich aussehen, wenn ich noch einen 450 Euro Job hätte, oder ? Oder würden wir dann schon wieder drüber liegen ? :-D

  • Hallo,

    Über 8000 Euro für die mir für Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, finde ich jetzt auch nicht soooo wenig.

    Ja und? Mal abgesehen davon, daß es nach Deinen Angaben nicht "über 8.000 €" sind, sondern gerade mal 7.600 € - Wohngeld wird immer auf 1 Jahr gerechnet. Also hast Du je Monat 633,00 € zur Verfügung. Das könnte angesichts der hohen Miete und dem niedrigen Einkommen zu wenig sein.

    Plus die 3500 die zur freien Verfügung stehen.

    Nicht Plus. Diese werden i.d.R. nicht dazu gezählt - zumal ja durch die Abtragung dieser Kredite wieder neue Ausgaben fällig werden.


    Du brauchst mindestens 1.955 € an Einnahmen (ohne Berücksichtigung evtl. Kreditbelastungen und BVeiträge zur KV), hast aber nur 780 € plus das Kindergeld, zusammen also 1.164 €. Da reicht das Vermögen absolut nicht.


    Bei entsprechender Plausibilität könnte zwar theoretisch 20 % vom Regelsatz abgezogen werden, aber 1. würde das auch nur maximal 1 Jahr reichen und 2. wird diese Reglung bei Vermögen i.d.R. nicht angewendet.


    Gruß!

  • Ok,


    also das Ersparte reicht nicht aus um dem Wohnungsamt glaubhaft zu vermitteln, dass davon der Lebensunterhalt bestritten wird.


    Nun hat sich in den letzten Stunden folgendes ergeben. Ich werde ab dem 01.11.2017 einen Mini-Job anfangen. Also einen 450 Euro brutto = netto Job.


    Damit würde die Sache doch wieder anders, besser aussehen in Bezug auf Wohngeld oder ???



    Dann könnte ich ja einen herkömmlichen Wohngeldrechner zu Grunde ziehen, korrekt ? Der spuckt zumindest einen ermittelten Wohngeldbetrag in Höhe von

    344 Euro aus...

  • Hallo,

    Dann könnte ich ja einen herkömmlichen Wohngeldrechner zu Grunde ziehen, korrekt ?

    nein, der beachtet das Mindesteinkommen nicht.


    Das Thema ist für mich auch nun langsam erledigt - auch und gerade, weil Du das auf allen möglichen Kanälen versuchst und ich auch noch andere Sachen zu erledigen habe, als nun ständig für Dich und auf alle möglichen Variationen einzugehen.


    Gruß!