Guten Tag,
eine Volljährige mit eigenen Hausstand ( macht gerade Abi) möchte ab April studieren. Sie erhält von beiden Eltern Unterhalt. Jedoch wollte ihre Mutter nicht das nach Unterhaltsleitlinien festgesetzte bezahlen, so dass die Volljährige sich mit ihr vergleichen musste. Sie ist ihr mit rund 50 Euro entgegen gekommen, die Mutter nun weniger zahlt ( 185 Euro statt 233 Euro) Volljährige verlangt nun vom Vater, dass er den fehlenden Betrag zusätzlich zahlt. Der weigert sich.
Kann Volljährige einfach im April einen Bafögantrag stellen und der Bescheid vom Amt ist bindend? Was ist, wenn ein Elternteil dies nicht akzeptiert und auf den Vergleich verweist. Kann sie dann elternunabhängiges Bafög benatragen ? Führt dann das Bafög Amt den Unterhaltsprozess mit den Eltern? Volljährige ist davon überzeugt. Mutter hat moderne Eigentumswohnung ( 100 qm), zählt diese bei der Beurteilung des anzurechnenden Einkommens mit hinzu?
Die Mutter hat Auskunft über Einkommen bis 31.12.2016 - Steuerbescheid 2015, der Vater hat Auskunft 2016, 2017 bis September und Steuerbescheid 2015 der Volljährigen vorgelegt. Das würde ja gegen ein elternunabhängigen Antrag sprechen?
Volljährige möchte gerne in einer schönen Studentenstadt studieren. Mieten sind dort sehr viel teurer. Kann sie ggf den Mehrbedarf ( über Bafögansatz) von 100-150 Euro zusätzlich benantragen oder gibt es hier ggf. Grenzen?
Ich weiß, dass sind viele Fragen.
Freue mich über eine Antwort Vielen Dank