Wann Leistungsnachweis nach Fachwechsel?

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  • Hallo,
    ich frage mich gerade, wann ich den Leistungsnachweis im neuen Studium nach einem Fachrichtungswechsel erbringen muss.


    Habe am Ende des 3. Semester einen Fachrichtungswechsel vollzogen. Im neuen Studium wurden mir dabei keine Fachsemester angerechnet.


    Nun habe ich das gefunden:
    "48.1.6 Für eine andere Ausbildung nach Abbruch der Ausbildung oder Wechsel der Fachrichtung (§ 7 Abs. 3) ist Ausbildungsförderung für zwei Semester zu leisten unabhängig davon, ob ein Leistungsnachweis nach Absatz 1 vorliegt.


    Nach diesen zwei Semestern sind die Leistungen des erreichten Fachsemesters nachzuweisen"


    Heißt das, dass ich nach dem 2. FS die bis dahin üblichen Leistungen des neuen Studiengangs nachweisen muss?


    Oder bleibt es beim 4. FS/normalen Zeitpunkt?