Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Meister-Bafög. Bei bestandener Prüfung, erhält man ja 40% Erlass auf das noch nicht fällig gewordene Darlehen. Ist dies auch der Fall, wenn ich die Rückzahlung während der Karenzzeit vornehme?
Quelle: kfw.de "Für Darlehensbeträge, die bereits fällig sind oder die Sie vorzeitig zurückgezahlt haben, kann kein Erlass gewährt werden."
Oder spricht man bei einer vorzeitigen Rückzahlung nicht während der Karenzzeit?!
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus.