Wann zählt es als elterliche Wohnung?

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  • Mein Stiefsohn, gegenüber dem ich nicht unterhaltspflichtig ist, bekommt Bafög für sein Studium.


    Er wohnt mit mir und seiner Mutter im Haushalt. Die Wohnung ist rechtlich allein "meine Wohnung", da sie mir als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt worden ist.


    Er zahlt jeden Monat 200 Euro an uns. Frage; Bekommt er kein volles Bafög, weil er "bei den Eltern" wohnt? Auch wenn es keine "elterliche Wohnung" ist?


    Ergänzen müsste ich vielleicht, dass das nicht seine Heimatwohnung ist, wir sind erst hierher gezogen, als er schon studiert hat.

  • Hallo,
    und willkommen im Forum.
    Vorab:

    Zitat

    Auszubildende wohnen bei den Eltern, wenn sie mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder der von ihnen bewohnte Wohnraum im Eigentum der Eltern oder eines Elternteils steht. Sie leben nicht mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft, wenn sie lediglich in Schul- oder Semesterferien bei den Eltern wohnen, sonst aber regelmäßig die Ausbildungsstätte von einer anderen eigenen Unterkunft aus besuchen.


    ...Er wohnt mit mir und seiner Mutter im Haushalt. ....


    Ich bin zwar kein BAföG-Profi, aber er wohnt mit oder bei Muttern zusammen / im gleichen Haushalt.


    dms
    PS: Ring frei für die BAföG-Profi's