Hallo zusammen,
für die Beantragung für elternunabängies BAFÖG würde ich gerne wissen, wie das selbst erwirtschaftete Einkommen berechnet wird, um die fünf Jahre nach § 11 Abs. 3, Satz 1 Nr. 3 zu erfüllen.
Die Berechnung der zu überschreitenden Grenze (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAFÖG und § 13 Abs. 2 Nr. BAFÖG plus 20 %) ist mir klar.
Unklar ist mir:
1. Zählt bei der Berechnung des selbst erwirtschafteten Einkommen, hier das Brutto-Einkommen aus einer dualen Ausbildung, UND das an die Eltern ausgezahlte Kindergeld? Oder zählt nur das Brutto-Einkommen aus einer dualen Ausbildung?
2. Muss das selbst erwirtschaftete Einkommen in jedem Monat den Betrag überschritten haben, oder zählt der monatliche Durchschnitt eines Kalenderjahres?
Es würde mich sehr freuen, wenn mir hier ein Forumsmitglied Auskunft geben kann. Vielen Dank.